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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Keine Bevorzugung von Asylbewerbern bei Praxisgebühr

Berlin (ots)

Zu Presseberichten, dass Asylbewerber in den ersten
drei Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland keine Praxisgebühr zu
zahlen haben, erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Paradox: Laut Bundesgesundheitsministerium müssen Asylbewerber,
die seit weniger als drei Jahren in Deutschland leben, deswegen bei
ärztlicher Behandlung keine Praxisgebühr zahlen, weil sie nicht
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Also könne für sie die
Gesundheitsreform auch nicht greifen.
Bei Deutschen, die ebenfalls nicht Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse sind, war man nicht so rücksichtsvoll. So wird selbst
Beamten mit geringen Einkommen die Praxisgebühr von der Beihilfe
abgezogen, obwohl sie keinerlei Ansprüche auf Leistungen aus der GKV
haben. Auch Sozialhilfeempfänger müssen die Praxisgebühr bezahlen.
Da sollte es doch zumutbar sein, dass auch Asylbewerber einen Teil
ihres vom Steuerzahler aufgebrachten Asylbewerberleistungsgeldes im
Falle ärztlicher Behandlung für die Praxisgebühr aufbringen. Hier
könnte, wie bei allen anderen, eine Deckelung bei 1% oder 2% des
Einkommens greifen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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