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Hasselfeldt/Carstensen/Deß: EU-Agrarreform muss Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken

Berlin (ots)

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform erklären die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gerda
Hasselfeldt MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry Carstensen MdB und der
agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Albert Deß MdB:
Dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung
der EU-Agrarreform kann in der vorliegenden Form nicht zugestimmt
werden. Das Ziel, die wirtschaftenden Betriebe zu stärken und
Landwirtschaft in schwierigen Regionen zu halten, wird mit dieser
Vorlage der Bundesregierung nicht erreicht. Die im Entwurf
vorgesehenen Strukturbrüche und Verluste von Marktanteilen sind
insbesondere dem tierischen Produktionssektor nicht zumutbar! Mit der
Umsetzung der EU-Agrarreform werden deren Schwachstellen nun ganz
offensichtlich. Die schlechte Verhandlungsführung von Ministerin
Künast werden jetzt viele Landwirte bitter zu spüren bekommen. Mit
dem Wegfall der Bewirtschaftungsverpflichtung auf
landwirtschaftlichen Flächen besteht die Gefahr, dass in einem
enormen Strukturwandel in einigen Nahrungsmittelbereichen
Produktionspotentiale aus Deutschland abwandern. Diese Gefahr besteht
insbesondere in der Rindfleisch- und Milcherzeugung.
Diese Gefahr gilt es mit allen Mitteln abzuwenden. Die Milchprämie
muss daher so lange wie möglich bei den aktiven Milcherzeugern
bleiben. Im Bereich der Tierproduktion muss der notwendige
Anpassungsprozess ohne Strukturbrüche ermöglicht werden. Elegant
versucht Ministerin Künast die Umsetzung der Umweltauflagen (sog.
Cross Compliance) zu kaschieren, um dabei ihre wahren Ziele nicht
schon jetzt offenbaren zu müssen. Diesen wichtigen Teil der EU-
Agrarreform möchte sie am Bundestag vorbei in Form von Verordnungen
regeln. Dabei wird es gerade in diesem Bereich von Bedeutung sein,
dass man sich bei der Umsetzung am geltenden Fachrecht orientiert und
keine weiteren Auflagen macht. Weitergehende Schritte bedeuten wieder
Wettbewerbsverzerrungen für unsere Landwirte! Angesicht der
erheblichen wirtschaftlichen Probleme vieler Betriebe, die im
jüngsten Konjunkturbarometer des Bauernverbandes für die
Landwirtschaft festgehalten wurden, darf es keine Sonderbelastungen
mehr geben!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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