Meister/Flosbach: Rentenbesteuerungsvorschlag der Koalition ist unausgewogen
Berlin (ots)
Zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Alterseinkünftegesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und der Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung zeigt, dass der Entwurf von Regierung und Koalition für ein Alterseinkünftegesetz, mit dem einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden und die Rentenbesteuerung zum 1. Januar 2005 neu geregelt werden soll, in der jetzigen Form unausgewogen und praxisfremd ist.
Die Union bedauert, dass die jetzt erforderliche Neuregelung der Rentenbesteuerung nicht in eine steuerliche Gesamtkonzeption eingebettet ist.
Zudem werden nach den Plänen der Regierung die Anlagefreiheit im Hinblick auf Altersvorsorgeprodukte einerseits und die Vielfalt an Altersvorsorgeprodukten, die am Finanzplatz Deutschland heute zur Verfügung stehen, andererseits, künftig massiv eingeschränkt.
Die Sachverständigen (z. B. Zentraler Kreditausschuss, Prof. Eekhoff, BVI, BDA) kritisieren, dass selbst Teilkapitalauszahlungen im Alter künftig nicht mehr möglich ein sollen, um in den Genuss der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeprodukten zu gelangen. Hiervon betroffen sind etwa Fondssparpläne und die Kapitallebensversicherung, die heute vielfach zur Altersvorsorge eingesetzt werden. Im Hinblick auf die Kriterien, was künftig unter Altersvorsorgeprodukten zu verstehen ist, gibt es Nachbesserungsbedarf. Es gilt, mehr Wahlfreiheit zu sichern.
Besondere Beachtung fand in der Anhörung die Zweifachbesteuerungsproblematik. Dies muss aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen werden; eine neue Verfassungsklage muss vermieden werden. Der VDR, der ZDH und andere Verbände konstatieren hingegen in der Übergangsphase zu 2005 und 2040 drohende Doppelbesteuerungen. Hierüber ist in den anstehenden Beratungen noch intensiv zu beraten.
Des Weiteren kritisieren die Sachverständigen die faktische Schwächung der betrieblichen Altersversorgung. Die bisherige Möglichkeit der Pauschalbesteuerung bei Direktversicherungen nach § 40 b EStG wird ohne ausreichende Kompensation gestrichen. Dies trifft die Betroffenen umso stärker, als die Gesundheitsreform die Sozialversicherungspflicht der betrieblichen Altersversorgung zum Teil spürbar verschärft hat.
Die Union fordert eine Stärkung, keine Schwächung, sowie eine praxistaugliche Verbesserung der Portabilität der betrieblichen Altersversorgung.
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