Heinen: Konkrete Regelungen zur Lebensmittelüberwachung erforderlich
Berlin (ots)
Zur heutigen Debatte über eine verbesserte Lebensmittelüberwachung in Deutschland erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Die Lebensmittelkontrolle und überwachung ist eines der entscheidenden Instrumente eines wirksamen Verbraucherschutzes. Sie ist in Deutschland aber noch deutlich verbesserungsfähig, insbesondere in der Koordination von Bund und Ländern sowie in Bezug auf einheitliche Kontrollverfahren.
Denn die Lebensmittelüberwachung wird in Deutschland im Wesentlichen von den Bundesländern wahrgenommen. Dabei geht es um Betriebsüberwachungen, Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten und Haltbarkeitsdaten oder Unregelmäßigkeiten bei Inhaltsstoffen, verbotenen Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln etc. In den Ländern gibt es aber höchst unterschiedliche Ausführungsbestimmungen und unterschiedliche Risikobewertungen. Zudem ist die Information der Verbraucher bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht unterschiedlich geregelt.
Deshalb ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich, bei der gleichzeitig der Bund seine Koordinierungsaufgabe besser wahrnimmt.
Diese soll zwar über das neugeschaffene Bundesamt für Verbraucherschutz erfolgen, doch bislang gelingt das nur mit mäßigem Erfolg. Doppelzuständigkeiten mit anderen Behörden und mangelnde Flexibilität behindern eine schnell wirksame Lebensmittelkontrolle.
Das heißt: Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Lebensmittelüberwachung muss konkret geregelt werden, die Verfahren der Kontrolle in den einzelnen Ländern abgeglichen und abgestimmt werden. Dabei sollen aber vorhandene Strukturen effizient genutzt werden, statt neue Bürokratie zu schaffen.
Zum Wohle der Verbraucher besteht hier erheblicher Verbesserungsbedarf. Verbraucherministerin Künast ist aufgefordert, sich deutlich dafür einzusetzen.
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