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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen: Konkrete Regelungen zur Lebensmittelüberwachung erforderlich

Berlin (ots)

Zur heutigen Debatte über eine verbesserte
Lebensmittelüberwachung in Deutschland erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula
Heinen MdB:
Die Lebensmittelkontrolle und –überwachung ist eines der
entscheidenden Instrumente eines wirksamen Verbraucherschutzes. Sie
ist in Deutschland aber noch deutlich verbesserungsfähig,
insbesondere in der Koordination von Bund und Ländern sowie in Bezug
auf einheitliche Kontrollverfahren.
Denn die Lebensmittelüberwachung wird in Deutschland im
Wesentlichen von den Bundesländern wahrgenommen. Dabei geht es um
Betriebsüberwachungen, Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten und
Haltbarkeitsdaten oder Unregelmäßigkeiten bei Inhaltsstoffen,
verbotenen Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln etc. In den Ländern
gibt es aber höchst unterschiedliche Ausführungsbestimmungen und
unterschiedliche Risikobewertungen. Zudem ist die Information der
Verbraucher bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht unterschiedlich
geregelt.
Deshalb ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich, bei der
gleichzeitig der Bund seine Koordinierungsaufgabe besser wahrnimmt.
Diese soll zwar über das neugeschaffene Bundesamt für
Verbraucherschutz erfolgen, doch bislang gelingt das nur mit mäßigem
Erfolg. Doppelzuständigkeiten mit anderen Behörden und mangelnde
Flexibilität behindern eine schnell wirksame Lebensmittelkontrolle.
Das heißt: Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der
Lebensmittelüberwachung muss konkret geregelt werden, die Verfahren
der Kontrolle in den einzelnen Ländern abgeglichen und abgestimmt
werden. Dabei sollen aber vorhandene Strukturen effizient genutzt
werden, statt neue Bürokratie zu schaffen.
Zum Wohle der Verbraucher besteht hier erheblicher
Verbesserungsbedarf. Verbraucherministerin Künast ist aufgefordert,
sich deutlich dafür einzusetzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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