Austermann: Bundesregierung sagt immer noch nicht die ganze Wahrheit zu Beraterverträgen
Berlin (ots)
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Vergabepraxis und kostenexterne Beratung der Bundesregierung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
In der Antwort auf die kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag über die Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung gibt die Regierung nur unvollständig Auskunft über die in Anspruch genommene externe Beratung und deren Kosten.
Nachdem die Bundesregierung Anfang Januar 2004 zunächst mitteilte, sie habe für Beraterverträge im Jahr 2003 13 Mio. ausgegeben, kommt sie nunmehr in ihrer Antwort vom 2.2.2004 zur Halbwahrheit und teilt mit, dass für Beraterverträge von 1999-2003 rd. 169 Mio. ausgegeben wurden. Dies ist der 23fache Betrag dessen, was zunächst für das Jahr 2003 behauptet wurde. Aber auch diese neuen Angaben sind nicht vollständig, da in der Antwort viele Bereiche total ausgespart sind. Alleine im Verteidigungsministerium entstanden in den letzten 4 Jahren Kosten für Berater in einem Volumen von über 500 Mio. Euro.
Dementsprechend sagt die Bundesregierung auch selber in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage: Der Anspruch auf vollständige Erfassung aller noch vorhandenen Daten kann angesichts der Fülle des zu untersuchenden Datenmaterials und des zur Verfügung stehenden Zeitraumes nicht erfüllt werden.
Beispiele für wichtige und große Beratungskomplexe, die in der jetzt vorgelegten Antwort von der Bundesregierung nicht berücksichtigt sind:
Im Bundesverteidigungsministerium ein Vertrag über rd. 26 Mio. Euro Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit dem IT-Projekt Herkules. Hinzu kommt ein Vertrag über rd. 11 Mio. Euro Beratungsleistungen für das Reformmanagement der Bundeswehr.
Alle im Hinblick auf die GEBB vergebenen Beraterverträge.
Der ganze Komplex der Bundesagentur für Arbeit.
Die Einführung neuer Software-Systeme im Bundesfinanzministerium und im Bundesinnenministerium.
Hinzu kommt, dass bereits eine Reihe rechtswidriger Vergaben aufgedeckt wurden. Deshalb bedarf nicht nur der Umfang sondern vor allem die Vergabepraxis der Bundesregierung einer weiteren eingehenden Überprüfung. Der Rechtsbruch durch Missbrauch von Vergabe- und Haushaltsrecht muss endlich aufhören. Die Union wird im Haushaltsausschuss weitere kritische Fragen stellen und den anstehenden Bericht des Bundesrechnungshofs diskutieren.
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