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Hasselfeldt: Kundencharta der Bahn AG enttäuschend!

Berlin (ots)

Anlässlich der Präsentation der neuen Kundencharta
der Deutschen Bahn AG erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn AG und
Bundesverbraucherministerin Künast über eine
Selbstverpflichtungsinitiative der Bahn zur Verbesserung der
Fahrgastrechte haben sich über Monaten hingezogen. Jetzt wird endlich
das Ergebnis unter dem hochtrabenden Titel einer „Kundencharta“
präsentiert. Die Bezeichnung klingt vielversprechend, bei genauerem
Hinsehen zeigt sich aber: Bis auf den Namen bringt die Neuregelung
dem Kunden wenig!
Denn: Was überall gilt – Anspruch auf Zahlung nur bei
ordnungsgemäßer Leistung – soll nach wie vor nur eingeschränkt für
die Deutsche Bahn AG gelten. Die Kunden sollen weiter durch noch aus
Zeiten der Reichsbahn stammende Sonderregelungen nahezu rechtlos
gestellt bleiben. Lediglich in Form einer Selbstverpflichtung erklärt
sich die Bahn AG bereit, ihren Fahrgästen bei Verspätungen von mehr
als 60 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises zu erstatten. Hier zeigt
sich die Paradoxie des Vorschlags: Bislang erhielten die Reisenden
bei Verspätungen von über 30 Minuten einen Reisegutschein i.H. von 10
Euro. Bei einem Reisepreis von z.B. 25 Euro hat der Kunde aufgrund
der Neuregelung also bei 1-stündiger Verspätung nur Anspruch auf 5
Euro Erstattung – halb so viel, wie er bereits jetzt in Gestalt eines
Gutscheins erhalten würde!
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reichen keine Gutscheine auf
freiwilliger Basis oder verschwindend geringe Fahrpreiserstattungen,
die durch jederzeit wieder von der Bahn AG änderbare
Geschäftsbedingungen zugesagt werden. Wir fordern klare gesetzliche
Regelungen, die Entschädigungsansprüche der Reisenden bei
Verspätungen und Ausfällen bei allen öffentlichen Verkehrsträgern
verbindlich festschreiben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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