Austermann: Beraterverträge inhaltlich zweifelhaft und unzulässig
Berlin (ots)
Zu der von der Bundesregierung eingeräumten Masse von Beraterverträgen erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die am 2. Februar dem Deutschen Bundestag zugeleitete Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Union Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung führt zu weiteren Fragen. Viele Beratungsthemen erscheinen zweifelhaft und unzulässig.
Was beispielsweise steht hinter der 65.000 teuren Medienberatung für das Bundesfinanzministerium? Mitarbeiterbefragungen kann die Verwaltung üblicherweise auch anonym selber durchführen. Wieso muss der BMF für eine Mitarbeiterbefragung bei der Bundeszollverwaltung 58.000 ausgeben? Im Justizministerium wurden 63.000 für Beratung bei der Vorbereitung der Vermittlung von Vorhaben der Justizpolitik in der Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben. Mit anderen Worten: Wenn die Politik schlecht ist, muss der Amtsinhaber auf Hochglanz poliert werden!
Dieser Zusammenhang wird noch deutlicher im Hause des Maut-Ministers Stolpe: Im Hause dieses hochgeschätzten Milliarden-Verdunsters wurden mehr als 400.000 ausgegeben für Beratungsleistungen für Quantitative Grundlagenstudie zur Positionierung und Profilierung des BMVBW in der öffentlichen Wahrnehmung, für Beratung des BMVBW in Fragen der ministeriellen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und ähnliches. Mit anderen Worten: Wer gleich ein paar Milliarden versiebt, darf auch noch einige 100.000 dafür ausgeben, dass die Öffentlichkeit es möglichst nicht gleich merkt!
In der Einleitung ihrer Antwort beschwert sich die Bundesregierung darüber, dass die Kritiker ihres Beratungsunwesens den Eindruck vermitteln, die Heranziehung externen Sachverstands an sich sei bereits kritikwürdig, weil Aufgaben der Verwaltung grundsätzlich durch eigene Arbeitskräfte zu erledigen seien. Damit werde die eigentliche Problemstellung verkannt: Im Vordergrund stünde nämlich nicht die Beratung im Zusammenhang mit herkömmlichen Verwaltungsaufgaben, sondern die Beratung im Zusammenhang mit strukturellen Reformprozessen. Die oben aufgeführten Beispiele machen deutlich, wie zweifelhaft, teilweise lächerlich diese Behauptung ist.
Die Kritik der Union richtet sich nicht gegen sachlich notwendige oder wenigstens nützliche Beratung. Die Kritik der Union richtet sich gegen eine insgesamt undurchsichtige Vergabepraxis, gegen die Missachtung von Haushalts- und Vergaberecht, und gegen die erkennbare Tendenz, den Haushalt unter dem Deckmäntelchen Beratung für parteipolitische Propaganda zu plündern.
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