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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl: Bundesregierung missachtet Informationsrecht des Parlaments – Beraterfirmen offen legen

Berlin (ots)

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Vergabepraxis und
Kosten externer Beratung der Bundesregierung“, BT-Drs. 15/2458
erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Die Bundesregierung muss die Namen der Berater der Ministerien dem
Deutschen Bundestag mitteilen.
Die Weigerung der Bundesregierung, Auskunft über die Berater zu
erteilen, verstößt nach Einschätzung renommierter Verfassungsrechtler
gegen das Informationsrecht des Parlaments. Der Deutsche Bundestag
und die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, an
welche Beratungsfirmen Aufträge vergeben wurden. Ansonsten kann eine
potenzielle Verquickung der Bundesregierung mit einzelnen
Beraterfirmen nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung sollte
hier um Transparenz bemüht sein.
Stattdessen hält sie Informationen zurück, die für die Beurteilung
des Einsatzes externer Berater unabdingbar notwendig sind. Sie nährt
damit selber den Verdacht der bewussten Vertuschung und
Verschleierung.
Die Verstöße gegen das Vergaberecht in der Bundesagentur für
Arbeit und die Salami-Taktik des Bundeswirtschaftsministers haben
gezeigt, wie wichtig eine wirksame Kontrolle ist.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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