Wöhrl: Bundesregierung missachtet Informationsrecht des Parlaments Beraterfirmen offen legen
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2458 erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Die Bundesregierung muss die Namen der Berater der Ministerien dem Deutschen Bundestag mitteilen.
Die Weigerung der Bundesregierung, Auskunft über die Berater zu erteilen, verstößt nach Einschätzung renommierter Verfassungsrechtler gegen das Informationsrecht des Parlaments. Der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, an welche Beratungsfirmen Aufträge vergeben wurden. Ansonsten kann eine potenzielle Verquickung der Bundesregierung mit einzelnen Beraterfirmen nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung sollte hier um Transparenz bemüht sein.
Stattdessen hält sie Informationen zurück, die für die Beurteilung des Einsatzes externer Berater unabdingbar notwendig sind. Sie nährt damit selber den Verdacht der bewussten Vertuschung und Verschleierung.
Die Verstöße gegen das Vergaberecht in der Bundesagentur für Arbeit und die Salami-Taktik des Bundeswirtschaftsministers haben gezeigt, wie wichtig eine wirksame Kontrolle ist.
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