Krogmann: Harte Kritik an TKG-Entwurf
Berlin (ots)
Zu den Ergebnissen der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin für Telekommunikation, Dr. Martina Krogmann MdB:
Der Entwurf der Bundesregierung zum Telekommunikationsgesetz ist nicht EU-rechtskonform, in zentralen Punkten widersprüchlich und unsystematisch. Diese Kritik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde von nahezu allen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Anhörung zum TKG im Grundsatz bestätigt.
Nach der Anhörung ist klar: Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf zum TKG in zentralen Punkten umschreiben und laut eindeutiger Äußerungen fast aller wissenschaftlicher Experten zahlreiche Forderungen aus dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufnehmen. Dazu gehören:
das Kriterium des funktionsfähigen Wettbewerbs als Eingriffsschwelle für Regulierungsmaßnahmen ist nicht EU- rechtskonform und muss geändert werden;
die Maßnahmen zur Regulierung sind im Interesse des Wettbewerbs zwingend um Instrumente der soft Regulation zu erweitern und in das Auswahlermessen der Regulierungsbehörde zu stellen;
es muss klargestellt werden, dass das Konsultationsverfahren mit der EU nur bei Marktdefinition und Marktanalyse und nicht bei der Regulierungsverfügung zur Anwendung kommt;
die Systematik der Zugangsregulierung ist im Interesse der Rechtssicherheit und des Wettbewerbs klarzustellen;
zur Weiterentwicklung im Breitbandbereich muss die Möglichkeit des bitstream access konkretisiert werden;
die rechtzeitige Bereitstellung von Vorprodukten ist sicherzustellen, Anreize für Innovationen sind dabei zu erhalten;
die Mehrerlösabschöpfung ist unzureichend und muss konkretisiert werden, um vor missbräuchlichem Verhalten von vornherein abzuschrecken;
weiterer Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere bei der Frage der Eigenkapitalverzinsung, der Antragsrechte für Wettbewerber, beim Rechtsweg und bei der Ausgestaltung von Resale.
Fazit: Leider hat es die Bundesregierung trotz eines bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens der EU wegen viel zu später Umsetzung bis heute nicht geschafft, einen klaren und zukunftsweisenden Gesetzentwurf für die Telekommunikationsbranche vorzulegen.
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