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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Zuwanderungsgespräche durch rot-grüne Aufklärungsverweigerung bei Schleuserskandal belastet

Berlin (ots)

Zur Weigerung von Rot-Grün, im Deutschen Bundestag
Aufklärung hinsichtlich der schweren Vorwürfe gegen das Innen- und
Außenministerium im Zusammenhang mit dem Kölner Urteil im
Schleuserskandal zu geben, erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der
CDU/CSU-Fraktion im Bundestagsinnenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Im Rahmen der Urteilsbegründung des Kölner Landgerichts gegen
einen ukrainischen Schleuserring haben der Vorsitzende Richter und
der zuständige Oberstaatsanwalt schwerwiegende Vorwürfe gegenüber dem
Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium erhoben. Die legitimen
Forderungen von Seiten der CDU/CSU-Fraktion, im Deutschen Bundestag
unverzüglich und umfassend Aufklärung im Hinblick auf diese
ungeheuerlichen Vorwürfe zu geben, ist man von rot-grüner Seite
bislang nur mit plumper Verweigerung begegnet. Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse hat sich geweigert, dringliche Fragen von
Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages zuzulassen. Der Antrag von CDU/CSU und FDP, in der
nächsten Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages
weiter Auskunft im Hinblick auf die im Kölner Prozess erhobenen
Vorwürfe zu geben, wird von Rot-Grün hartnäckig abgelehnt. Es ist
offensichtlich: Die rot-grüne Parlamentsmehrheit und die rot-grüne
Bundesregierung sind nicht bereit, Aufklärung darüber zu geben, ob
die Vorwürfe des Vorsitzenden Richters am Kölner Landgericht, wonach
ein „unseriöser Geschäftsmann“ mit Billigung des
Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes bis ins Frühjahr
2003 hinein Reiseschutzpässe für Bürger der GUS-Staaten ausstellen
durfte (Vorsitzender Richter Höppner) und wonach „quasi unter den
Augen und mit Kenntnis der Ministerien und der Deutschen Botschaft in
Kiew bandenmäßige Schleusungen durchgeführt wurde“ (Oberstaatsanwalt
Egbert Bülles), zutreffen. Vorsitzender Richter Höppner sprach gar
von einem „kalten Putsch der politischen Leitung des Auswärtigen
Amtes gegen die bestehende Gesetzeslage“.
Diese Aufklärungsverweigerung von Rot-Grün belastet die
Einigungsgespräche über das rot-grüne Zuwanderungsgesetz erheblich.
Der Kölner Schleuserprozess hat gezeigt, dass Erlasse des Auswärtigen
Amtes und offenkundig fahrlässiges Verhalten des Bundesministeriums
des Innern massenhafte Schleusungen von Kriminellen und auch
mutmaßlichen Terroristen nach Deutschland mit zu verantworten haben.
Dies zeigt, wie dringend erforderlich eine wirksame Begrenzung und
Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland gerade auch unter
Sicherheitsaspekten ist. Die hartnäckige Weigerung von Rot-Grün, in
das Dunkel dieses Mammutschleuserskandals Licht zu bringen, kann und
wird nicht ohne Auswirkungen auf die Verhandlungen über das rot-grüne
Zuwanderungsgesetz bleiben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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