Röttgen: Unionsentwurf Kronzeugenregelung kneift Rot-Grün erneut?
Berlin (ots)
Anlässlich der morgigen 1. Beratung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Das Fehlen einer Kronzeugenregelung erschwert die wirksame Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität in unerträglichem Maße. Auch in dem wichtigen rechtspolitischen Bereich der Inneren Sicherheit zeichnet sich die Bundesjustizministerin damit durch Tatenlosigkeit aus. Sie überlässt dieses Feld alleine den Innenpolitikern.
Konspirative Strukturen sind für Terrorismus und Organisierte Kriminalität typisch. Selbst erfahrene Ermittler können häufig nicht in deren Kernbereich eindringen. Solche Strukturen können daher nur aufgebrochen und zerstört werden, wenn die Mitarbeit aussagewilliger Personen aus deren Kreis honoriert wird. Kronzeugen liefern wertvolle Informationen zur Verhinderung und Aufklärung schwerster Verbrechen. Sie machen dies überhaupt erst möglich. Hierfür erwarten sie zu Recht transparente und rechtssichere Zusagen über eine mildere Bestrafung. Der Rechtsstaat muss diesen Preis zahlen, um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität gewinnen zu können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zieht aus diesem Wissen mit ihrem Gesetzentwurf die nötigen Konsequenzen.
Das bedeutet:
- Wiedereinführung des Kronzeugengesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (ermöglicht ein Absehen von Verfolgung sowie ein Absehen von oder Mildern der Strafe);
- Bereichspezifische Kronzeugenregelungen für einzelne Strafvorschriften wie bspw. Bandendiebstahl, Erpressung etc., deren Begehung für die Organisierte Kriminalität typisch sind (ermöglicht Absehen von und/oder Mildern der Strafe);
- Wiederaufnahmeverfahren gegen Kronzeugen, die Vergünstigungen durch Falschaussagen erschlichen haben (ermöglicht Bestrafung, wie sie ohne Kronzeugenregelung erfolgt wäre).
Die Union war es, die das Erfolgsmodell Kronzeugenregelung 1989 für den Kampf gegen den Terrorismus eingeführt hat. Rot-Grün hat die Verlängerung des bewährten Gesetzes 1999 verweigert und in der 14. Wahlperiode auch die Schaffung einer von der Union vorgeschlagenen Alternative abgelehnt. Dieser Fehler muss korrigiert werden.
Hier geht es nicht nur um das bessere politische Konzept, sondern um eine Forderung, die die Praxis seit Jahren nahezu einhellig erhebt. Zuletzt hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Breidling in seinem Vorwort zur Urteilsverkündung im Al Tawhid- Terroristenprozess erklärt: Eine Kronzeugenregelung ist zur Bekämpfung des organisierten Terrorismus unverzichtbar. Die fehlende Möglichkeit der gesetzlich abgesicherten Zusage einer Vergünstigung erschwert, ja behindert die Aufklärung begangener und die Verhinderung weiterer terroristischer Straftaten.
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