Röttgen/Wanderwitz: Kompromiss beim Gesetz über Finanzsicherheiten im Interesse des Standorts Deutschland
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EG- Richtlinie über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Marco Wanderwitz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bei den Beratungen zum Gesetz über Finanzsicherheiten darauf hingewirkt, dass nicht nur die Bedeutung des Finanzplatzes, sondern des gesamten Wirtschaftsstandortes Deutschland berücksichtigt wird. Dies war notwendig, nachdem die Bundesregierung entgegen einer noch im März vergangenen Jahres vertretenen Auffassung in ihrem Gesetzentwurf nur noch die Interessen der Banken stärkte, als Gläubiger vor Insolvenzen ihrer Kunden geschützt zu werden. Die Interessen aller anderen Wirtschaftsunternehmen, die ebenfalls Gläubiger sind, hat die Bundesregierung dabei ebenso ignoriert wie die volkswirtschaftliche Bedeutung des deutschen Insolvenzrechts, das die Sanierungschancen insolventer Unternehmen und damit die mögliche Rettung von Unternehmensstandorten und Arbeitsplätzen fördern soll. Der Kompromiss, den die Fraktionen im Bundestag beschlossen haben, stellt nunmehr klar, dass die Rechte der Banken, bei Insolvenzen vor allen anderen Gläubigern auf Finanzsicherheiten zuzugreifen, nur soweit gestärkt werden, wie dies die europäische Richtlinie verlangt. Dies ist keine Entscheidung gegen den Finanzplatz Deutschland, sondern eine Entscheidung für den Standort Deutschland insgesamt, der nur dann wettbewerbsfähig ist, wenn Banken und alle anderen Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen gestärkt werden.
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