Krogmann: Monopolkommission bestätigt CDU/CSU-Positionen zum TKG
Berlin (ots)
Zu dem am 17. Februar 2004 veröffentlichten Sondergutachten der Monopolkommission zum Entwurf des Telekommunikationsgesetztes (TKG) erklärt die Internet-Beauftragte und Berichterstatterin für Telekommunikation, Dr. Martina Krogmann MdB:
Die Monopolkommission bestätigt in ihrem Sondergutachten in zentralen Punkten die Positionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur TKG-Novelle. So stellen die Wettbewerbshüter fest:
- Das Kriterium des funktionsfähigen Wettbewerbs als Eingriffsschwelle für Regulierungsmaßnahmen ist nicht EU- rechtskonform und muss geändert werden;
- die Maßnahmen zur Regulierung sind im Interesse des Wettbewerbs zwingend um Instrumente der soft Regulation zu erweitern und in das Auswahlermessen der Regulierungsbehörde zu stellen;
- es muss klargestellt werden, dass das Konsultationsverfahren mit der EU nur bei Marktdefinition und Marktanalyse und nicht bei der Regulierungsverfügung zur Anwendung kommt;
- die Systematik der Zugangsregulierung ist im Interesse der Rechtssicherheit und des Wettbewerbs klarzustellen;
- der Rechtsschutz Dritter ist durch die Gewährung von Antragsrechten für die Einleitung von Regulierungsverfahren im Rahmen der nachträglichen Entgeltregulierung und der Missbrauchsaufsicht zu stärken;
- der Rechtsweg ist zu den Zivilgerichten zu verlagern.
Harte Kritik übt die Monopolkommission dagegen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Insbesondere wendet sich die Kommission gegen Tendenzen des Gesetzentwurfs, den politischen Einfluß insbesondere der Bundesregierung auf die Regulierungsbehörde und grundlegende Regulierungsentscheidungen zu verstärken. Auch hier unterstützt die Monopolkommission die Forderungen der Union nach einem transparenten Regulierungsverfahren und einer Stärkung der politischen Unabhängigkeit der RegTP. Auch die im Gesetzentwurf verankerten Kriterien zur angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals seien vage und wenig präzise, so die Monopolkommission.
Fazit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nicht EU-konform und in weiten Teilen unzureichend. Er muss daher grundsätzlich überarbeitet werden und zentrale Forderungen der Union berücksichtigen!
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