Koschyk/Binninger/Göbel: Perspektiven statt kurzfristige Kürzungen
Berlin (ots)
Nach einem Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des BRH (Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen im dbb), Dr. Herbert Bartsch, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatter Clemens Binninger MdB und Ralf Göbel MdB:
Nach gemeinsamer Überzeugung der Innenpolitiker der CDU/CSU- Bundestagsfraktion und des BRH ist es kaum nachvollziehbar, dass sich die Beamtenbesoldung durch die Anwendung von Öffnungsklauseln oder gar die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder immer weiter in die Kleinstaaterei zurückentwickelt, während sich zugleich die Bildungsminister der Länder unter dem Schock der PISA-Studie um bundesweit einheitliche Bildungsstandards bemühen. Der drohende Besoldungswettbewerb würde vor allem zu Lasten der finanzschwachen Länder gehen und das Versorgungsrecht weiter verkomplizieren. Was einheitlich zu regeln ist, soll auch nachvollziehbar einheitlich geregelt werden.
Sorgen bereitet dem BRH zudem die erkennbare Entkoppelung von Besoldung und Versorgung. Bei der Übertragung von Reformen in den Sozialsystemen auf das Beamten- und Versorgungsrecht muss der Unterschiedlichkeit der Systeme ebenso Rechnung getragen werden wie der Tatsache, dass Teile der Reformen im Beamtenbereich bereits vorab umgesetzt wurden: So wirkt die jetzt unter dem Namen Nachhaltigkeitsfaktor in die Rente eingeführte Berücksichtigung der demografischen Verwerfungen im Beamtenversorgungsrecht durch Einführung der Versorgungsrücklage bereits seit 1999.
Der BRH zeigte sich zufrieden, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion am 1. März 2004 eine große Anhörung zum Thema öffentlicher Dienst durchführt. Folgende Themen werden dabei im Mittelpunkt stehen:
Aufgaben des öffentlichen Dienstes / Personalrechtliche Konsequenzen Bezahlungsfragen Kompetenzfragen (Bund-, Länderkompetenz) Der öffentliche Dienst im europäischen Vergleich
Die Anhörung dient auch dem Zweck, aus der Systematik hektischer Spargesetzgebung herauszukommen und den Beschäftigten durch Entwicklung eines Konzepts zur tragfähigen Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes wieder eine Perspektive zu verschaffen.
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