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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Reiche/Klöckner: Förderung der Transplantationsmedizin zugunsten des Menschenlebens

Berlin (ots)

Anlässlich des Besuchs bei der Klinik für
Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Charité
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB, und die zuständige
Berichterstatterin für Transplantationsmedizin in der
CDU/CSU-Arbeitsgruppe der Enquête- Kommission „Ethik und Recht der
modernen Medizin“, Julia Klöckner MdB:
Seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997
wirken bundesweit ca. 40 Transplantationszentren und etwa die Hälfte
der Krankenhäuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende und
Organtransplantation. Im Bereich der Forschung und klinischen Praxis
sind bereits eine Reihe von positiven Entwicklungen verzeichnet
worden. Das bestätigt unter anderem die neueste Erfolgsstory eines
zehnköpfigen Operationsteams der Berliner Charité um Professor
Neuhaus, dem erstmals in Europa gelungen ist, einer Patientin
gleichzeitig acht Spenderorgane zu transplantieren.
Die Klinik Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie der
Charité zählt zu einer der führenden Transplantationskliniken in
Europa. Seit 1988 wurden dort insgesamt mehr als 2.000
Organtransplantationen durchgeführt, und zur Zeit werden jährlich ca.
130 Lebern, 100 Nieren und etwa 30 Bauchspeicheldrüsen verpflanzt.
Die Erfolgsquote ist bei der Überlebensrate zum Beispiel für die
Lebertransplantation von über 90 Prozent nach einem Jahr die höchste
in Europa. Nicht mehr Chirurgen, sondern zunehmend Roboter operieren
mit Hilfe von zuvor einprogrammierten, individuellen Patientendaten.
Darüber hinaus arbeiten die Wissenschaftler mit Leberstammzellen
sowie an der Entwicklung einer künstlichen Leber aus Stammzellen. Im
Bereich der experimentellen Chirurgie werden Fragen zur Konservierung
von Organen für die Transplantation sowie zur Immununterdrückung und
-beeinflussung bearbeitet. Die Forschungen in diesen Bereichen und
neue Denk- und Handlungsansätze sind dringend nötig. Denn bundesweit
warten gegenwärtig etwa 14.000 schwerkranke Menschen auf ein Organ,
zudem wird die Nachfrage nach humanen Organen jährlich um 15 Prozent
steigen. Die Bereitschaft der Bevölkerung– nach dem Tod oder auch zu
Lebzeiten – einem Mitmenschen mit einer Organspende zu helfen, ist
allerdings in Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen
europäischen Ländern geringer. Derzeit beträgt die Wartezeit
durchschnittlich etwa fünf Jahre. Bereits ein Drittel der Patienten
auf den Wartelisten sterben, während sie auf die Transplantation
warten.
In den vergangenen 20 Jahren haben sich Organtransplantationen in
Deutschland bereits zum Standard der medizinischen Versorgung
entwickelt. Nach der Einführung des Transplantationsgesetzes ist die
„Deutsche Stiftung Organtransplantation“ mit der Koordinierung der
Organspende post mortem und das Eurotransplant für die
Organverteilung beauftragt worden. Im Jahr 2003 wurden in gut 40
Transplantationszentren insgesamt 3.657 Organübertragungen
durchgeführt. Und einen Organspendeausweis kann man sich mittlerweile
aus dem Internet in Sekunden herunterladen (http://www.akos.de/
organspende/ausweis.html). Auch in Arztpraxen und Apotheken ist er
erhältlich. Obwohl nach einer Forsa-Umfrage mehr als 80 Prozent der
Bevölkerung die Organspende für sinnvoll halten, verfügen allerdings
nur etwa 12 Prozent der Deutschen über einen Organspendeausweis.
Hinsichtlich der großen Kluft zwischen der Nachfrage und dem
Angebot von humanen Organen ist es von zunehmender Bedeutung, dass
Mediziner und Forscher nach neuen therapeutischen Alternativen
suchen. Forschungen in diesen Bereichen und gesellschaftliche
Aufklärungen zur Organspendebereitschaft sowie die Arbeit der
Transplantationszentren und Unikliniken für Transplantationschirurgie
müssen in Zukunft verstärkt gefördert werden.
In der Enquête-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“
ist das Thema „Transplantationsmedizin“, die interfraktionell besetzt
ist, einer der großen Arbeitsschwerpunkte. Deshalb veranstaltet die
Enquête-Kommission am 1. März eine öffentliche Anhörung zum Thema
„Lebendorganspende“ im Deutschen Bundestag.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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