Koschyk/Schmidt: Klare verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren
Berlin (ots)
Zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklären der innen- und der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und Christian Schmidt MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in Kürze einen eigenen, mit den Innenministern der unionsgeführten Länder abgestimmten, Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen, um eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für die Abwehr terroristischer Gefahren und anderer Sicherheitskatastrophen durch die Bundeswehr zu schaffen.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Luftsicherheitsgesetz schafft für die seit dem 11. September 2001 offenbar gewordenen Bedrohungen nicht die erforderliche klare Rechtsgrundlage.
Derzeit darf die Bundeswehr außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, wenn dies im Grundgesetz ausdrücklich zugelassen ist. Eine Einsatzregelung allein im Luftsicherheitsgesetz der Bundesregierung genügt daher nicht zur Ausräumung der verfassungsrechtlichen Unklarheiten. Insbesondere diejenigen, die im Ernstfall über die schwierige Entscheidung des Einsatzes zu entscheiden haben, haben Anspruch auf eine unzweifelhaft klare Regelung im Grundgesetz. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion wird folgende Schwerpunkte haben:
» Der Einsatz von Streitkräften bei der Abwehr von Gefahren aus der Luft wird im Grundgesetz geregelt. Dies ist nötig, weil weder die Bundes- noch die Länderpolizeien auf Grund ihrer Ausrüstung in der Lage sind, solche Gefahren abzuwehren. Eine Amtshilferegelung allein wie von der Bundesregierung für ausreichend gehalten schafft die unabdingbare Klarheit nicht.
» Die Bundeswehr soll nach Vorstellung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion eine originäre Zuständigkeit auch für die Abwehr von Gefahren von See her bekommen. Es muss möglich sein, dass militärische Schiffe Kontrollen etwa bei unzulässigen Waffenlieferungen oder Umweltdelikten durchführen.
» Im Fall von terroristischen Bedrohungen soll es zu Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich sein, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei zum Schutz von zivilen Objekten anzufordern. Dies zielt auf Extremsituationen, in denen die jeweils zuständige Landespolizei an die Grenze ihrer Ressourcen stößt und auch die Unterstützung durch die Kräfte und Einrichtungen anderer Länderpolizeien oder des Bundesgrenzschutzes nicht ausreicht. Auch im Ausland übernimmt die Bundeswehr bereits Aufgaben im Objektschutz.
» Zudem will die CDU/CSU-Fraktion im Grundgesetz festgeschrieben sehen, dass die Bundeswehr auch zur Verhinderung besonders schwerer Unglücksfälle oder Katastrophen eingesetzt werden darf. So können bei drohenden Anschlägen die spezifischen Fähigkeiten der Bundeswehr etwa im Bereich der ABC-Abwehr eingesetzt werden.
An der grundsätzlichen Aufgabenteilung im Bereich Polizei und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern ändert sich mit dem Entwurf der CDU/CSU-Fraktion nichts. Angesichts der Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus ist jedoch eine engere Verknüpfung zwischen innerer und äußerer Sicherheit und damit eine rechtliche Klärung durch Änderung des Grundgesetzes nötig.
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