von Klaeden/Koschyk: Aufklärung dringend geboten
Berlin (ots)
Zur konzertierten Frageaktion von 16 Unionsabgeordneten mit Fragen zum Kölner Massenschleusungsprozess erklären der parlamentarische Geschäftsführer und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB und Hartmut Koschyk MdB:
Zu einem ungewöhnlichen Mittel musste die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt greifen: Statt in einer Kleinen Anfrage verlangt die Union nun in einer umfassenden Reihe von 50 schriftlichen Fragen von der Bundesregierung umfassende Aufklärung über die Mitverantwortung des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesinnenministeriums (BMI) an bandenmäßiger Menschenschleusung nach Deutschland.
Das Landgericht Köln hatte am 9. Februar 2004 in einem Urteil über massenhafte Menschenschleusungen von der Ukraine nach Deutschland schweres Fehlverhalten von AA und BMI festgestellt und dies als kalten Putsch der politischen Führung in AA und BMI gegen die bestehende Gesetzeslage gewertet. Grundlage war der so genannte Volmer-Erlass, mit dem der grüne Staatsminister im AA ab dem Jahr 2000 Sicherheitsinteressen und damit der Verhinderung der Einschleusung von Schwarzarbeitern, Prostituierten und Terroristen nur nachrangige Bedeutung zugemessen hatte.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte unmittelbar nach Öffentlichwerden des Urteils parlamentarische Aufklärung über Hintergründe und Folgen des Volmer-Erlasses verlangt, aber nicht erhalten:
Dringliche Fragen zu dem Thema wurden von Parlamentspräsident Wolfgang Thierse (SPD) nicht zugelassen.
Die rot-grüne Mehrheit im Innenausschuss unter dem Vorsitz von Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) hatte sich zunächst geweigert, das Thema überhaupt zu behandeln.
Gegen die Regeln der Geschäftsordnung hat die Koalitionsmehrheit im Innenausschuss zudem den Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, in der kommenden Sitzungswoche über Hintergründe, Verantwortlichkeiten und Folgerungen des Skandals zu beraten.
Dieses Wegtauchen der gerichtlich ausgemachten Verantwortlichen in der Bundesregierung darf der Deutsche Bundestag nicht tolerieren. Mittels einer Kleinen Anfrage hätten wir gesammelt Antwort auf unsere Fragen bekommen, aber erst bis Mitte März.
Die Antworten auf die schriftlichen Fragen dagegen müssen bis Ende Februar vorliegen.
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