Koschyk/Binninger: Scheindebatte um Abschaffung des Berufsbeamtentums beenden
Berlin (ots)
Zur großen Anhörung des Innenausschusses zum Thema Öffentlicher Dienst erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Das Berufsbeamtentum in Deutschland hat sich bewährt, Forderungen nach dessen Abschaffung gehen an der Notwendigkeit für einen am Gemeinwohl orientierten, an Recht und Gesetz gebundenen und in den Kernbereichen streikfreien öffentlichen Dienst vorbei. Das ist ein Ergebnis der großen Anhörung des Bundestagsinnenausschusses, der sich einen Tag lang ausschließlich mit dem Thema Öffentlicher Dienst befasst hat. Die große Mehrheit der Experten stützt damit die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich für den Erhalt und die stetige Modernisierung des Berufsbeamtentums, wie des öffentlichen Dienstes insgesamt, einsetzt.
Die Experten teilen die Einschätzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass das Beamtenrecht moderner und flexibler ist als das öffentliche Tarifrecht. Beispiele sind die Möglichkeiten für leistungsbezogene Bezahlung, die es zwar für Beamte, nicht aber für tarifgebundene Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gibt. Den Vorschlag der nordrhein-westfälischen Regierungskommission unter Prof. Bull, das Beamtenrecht durch ein einheitliches Dienstrecht zu ersetzen, hält die Mehrzahl der Experten weder für sinnvoll noch ausreichend durchdacht. Vielmehr solle und könne man das Beamtenrecht ohne die für die Bull-Vorschläge nötige Grundgesetzänderung fortentwickeln. Eine Absage erteilten die unabhängigen Sachverständigen auch der im Rahmen der KoMbO (Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung) immer wieder vorgeschlagenen Idee, die Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenrecht vollständig vom Bund auf die Länder zu übertragen.
Erstens wäre davon nur der kleinere Teil der öffentlich Beschäftigten erfasst 61% sind Arbeitnehmer , und zweitens wird zu Recht bezweifelt, ob es unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung sinnvoll ist, eine bundeseinheitliche Struktur durch die Schaffung von 16+1 Einzelregelungen zu ersetzen. Aus der Praxis kam der Hinweis, dass die Länder schon heute im Bezahlungsbereich 25 von 56 Elementen autonom festlegen können. Nicht vergessen werden darf zudem: Mit ihrem Haushaltsgesetz legen die Länder ohne Mitwirkung des Bundes fest, wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter sie beschäftigen. Hier liegt der Schlüssel für die Höhe ihrer Personalausgaben, nicht bei der Höhe von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für jene, die man bereits eingestellt hat.
Überdies ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Bildungsminister der Länder unter dem Schock der PISA-Studie einerseits um bundesweit einheitliche Bildungsstandards bemühen, während sich andererseits die Besoldung durch die Anwendung von Öffnungsklauseln immer weiter in die Kleinstaaterei zurückentwickelt.
Die CDU/CSU-Fraktion wird die umfassende Anhörung auswerten und daraus Vorschläge für die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes entwickeln, die einen deutlichen Kontrapunkt zu den rot-grünen, vor allem auf kurzfristige Einsparung zielende, Beschlüsse der letzten Jahre bilden und den Beschäftigten wieder Perspektiven vermitteln werden.
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