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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klaeden/Koschyk/Uhl: Der Volmer-Erlass war eine einsame Entscheidung des AA

Berlin (ots)

Zur weiteren Aufklärung der Schleuseraffäre im
Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am 3.3.2004 erklären der
Parlamentarische Geschäftsführer, Eckart von Klaeden MdB, der
innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl
MdB:
Die Antworten auf 50 Schriftliche Fragen an die Bundesregierung
liegen nun vor. Das Ergebnis: Der Volmer-Erlass vom 3. März 2000, der
massive Erleichterungen bei der Einreise ermöglichte, war eine
einsame Entscheidung des Auswärtigen Amtes. BMI, Sicherheitsbehörden
oder Landesregierungen waren nicht beteiligt. Die Untätigkeit des BMI
in der Folgezeit trotz Kenntnis des organisierten Missbrauchs wirft
jedoch eine Fülle von Fragen auf. Immerhin wurden seit dem Jahr 2000
über 1 Mio. Einreisevisa allein in Kiew ausgestellt. Die
Antragsteller: Massenhaft Schwarzarbeiter, weiterhin Prostituierte
bis hin zu mutmaßlichen Terroristen.
Seit Jahren ließ die Bundesregierung in den Visastellen der
Botschaften in den GUS-Staaten organisierten Rechtsbruch zu. Nach dem
Verstoß gegen die Maastricht-Kriterien hat die Bundesregierung nun
auch gegen das Schengen-Abkommen verstoßen, und zwar organisiert und
vorsätzlich. Dadurch wird der Europäischen Rechts- und
Verfassungsgemeinschaft ein erneut schwerer Schaden zugefügt.
Weiterhin liegt ein schwerer Verstoß gegen das Ausländerrecht unter
bewusster Inkaufnahme der Gefährdung der eigenen Bevölkerung vor. Zu
diesem Beispiellosen Skandal erwarten wir weitere Aufklärung seitens
der Bundesregierung und haben weitere Mündliche Fragen gestellt,
u.a.:
1.Hält die Bundesregierung ihre Behauptung weiterhin aufrecht, der
Vorwurf, dass der Erhalt eines Visums nach Herausgabe des sog.
Volmer-Erlasses problemlos möglich gewesen sei, entbehre jeglicher
Grundlage?
2.Hält sie die Behauptung aufrecht vor dem Hintergrund, dass in
einem Schreiben des AA bereits am 2.8.2001 von „erheblichen
Problemen“ im Zusammenhang mit Visa-Missbrauch und dem
Reisebüroverfahren die Rede ist?
3.Wie verhält sich die Aussage des AA vom 25.6.2003, dass die
Auslandsvertretungen weltweit in jedem Einzelfall prüfen, ob die
Voraussetzungen gegeben sind, mit den Vorwürfen des Kölner
Landgerichts an das AA im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung im
Fall Barg, sowie mit der Tatsache, dass das sog. Reisebüroverfahren
praktiziert wurde, sowie der Aussage im Schreiben des AA vom 2.8.2001
an den Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen, wo es heißt,
dass bei Gruppenreisen aus der Ukraine in die EU der Reisezweck und
die Umstände der Reise nur einmal für alle Gruppenmitglieder geprüft
werden?
4.Verfügt die Reise-Schutz AG in Weinsberg über die nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz erforderliche Erlaubnis für den
Geschäftsbetrieb, und wann und von wem wurde diese erteilt?
5.Hat es Beschwerden der Schengen-Partner gegenüber BMI oder AA im
Hinblick auf die durch den so genannten Volmer-Erlass veränderte
Visaerteilungspraxis gegeben, und wenn ja wann?
6.Wie hat sich die Bundesregierung hierzu verhalten und was hat
sie daraufhin veranlasst?
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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