Klaeden/Koschyk/Uhl: Der Volmer-Erlass war eine einsame Entscheidung des AA
Berlin (ots)
Zur weiteren Aufklärung der Schleuseraffäre im Rahmen der Parlamentarischen Fragestunde am 3.3.2004 erklären der Parlamentarische Geschäftsführer, Eckart von Klaeden MdB, der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Die Antworten auf 50 Schriftliche Fragen an die Bundesregierung liegen nun vor. Das Ergebnis: Der Volmer-Erlass vom 3. März 2000, der massive Erleichterungen bei der Einreise ermöglichte, war eine einsame Entscheidung des Auswärtigen Amtes. BMI, Sicherheitsbehörden oder Landesregierungen waren nicht beteiligt. Die Untätigkeit des BMI in der Folgezeit trotz Kenntnis des organisierten Missbrauchs wirft jedoch eine Fülle von Fragen auf. Immerhin wurden seit dem Jahr 2000 über 1 Mio. Einreisevisa allein in Kiew ausgestellt. Die Antragsteller: Massenhaft Schwarzarbeiter, weiterhin Prostituierte bis hin zu mutmaßlichen Terroristen.
Seit Jahren ließ die Bundesregierung in den Visastellen der Botschaften in den GUS-Staaten organisierten Rechtsbruch zu. Nach dem Verstoß gegen die Maastricht-Kriterien hat die Bundesregierung nun auch gegen das Schengen-Abkommen verstoßen, und zwar organisiert und vorsätzlich. Dadurch wird der Europäischen Rechts- und Verfassungsgemeinschaft ein erneut schwerer Schaden zugefügt. Weiterhin liegt ein schwerer Verstoß gegen das Ausländerrecht unter bewusster Inkaufnahme der Gefährdung der eigenen Bevölkerung vor. Zu diesem Beispiellosen Skandal erwarten wir weitere Aufklärung seitens der Bundesregierung und haben weitere Mündliche Fragen gestellt, u.a.:
1.Hält die Bundesregierung ihre Behauptung weiterhin aufrecht, der Vorwurf, dass der Erhalt eines Visums nach Herausgabe des sog. Volmer-Erlasses problemlos möglich gewesen sei, entbehre jeglicher Grundlage?
2.Hält sie die Behauptung aufrecht vor dem Hintergrund, dass in einem Schreiben des AA bereits am 2.8.2001 von erheblichen Problemen im Zusammenhang mit Visa-Missbrauch und dem Reisebüroverfahren die Rede ist?
3.Wie verhält sich die Aussage des AA vom 25.6.2003, dass die Auslandsvertretungen weltweit in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, mit den Vorwürfen des Kölner Landgerichts an das AA im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung im Fall Barg, sowie mit der Tatsache, dass das sog. Reisebüroverfahren praktiziert wurde, sowie der Aussage im Schreiben des AA vom 2.8.2001 an den Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen, wo es heißt, dass bei Gruppenreisen aus der Ukraine in die EU der Reisezweck und die Umstände der Reise nur einmal für alle Gruppenmitglieder geprüft werden?
4.Verfügt die Reise-Schutz AG in Weinsberg über die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz erforderliche Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb, und wann und von wem wurde diese erteilt?
5.Hat es Beschwerden der Schengen-Partner gegenüber BMI oder AA im Hinblick auf die durch den so genannten Volmer-Erlass veränderte Visaerteilungspraxis gegeben, und wenn ja wann?
6.Wie hat sich die Bundesregierung hierzu verhalten und was hat sie daraufhin veranlasst?
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