Bosbach/Röttgen: BVerfG billigt im Grundsatz Großen Lauschangriff
Berlin (ots)
Zu dem heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der 1998 eingeführten Möglichkeiten der akustischen Wohnraumüberwachung erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die akustische Überwachung auch in Wohnräumen im Grundsatz für verfassungsgemäß hält. Der restriktiveren Linie des Minderheitenvotums hat sich die Mehrheit der Richter zu Recht nicht angeschlossen.
Die Ausdehnung der Abhörmöglichkeit auf Wohnräume war 1998 durch eine Verfassungsänderung und das Gesetz zu Bekämpfung der Organisierten Kriminalität geschaffen worden. Die vorherige Möglichkeit für Straftäter, der Überwachung durch die Verlegung konspirativer Treffen in Wohnräume zu entgehen, konnte im Interesse des Rechtsstaates nicht hingenommen werden.
Die Korrekturen, die das Bundesverfassungsgericht an den geltenden Gesetzen gefordert hat, insbesondere soweit der Kernbereich privater Lebensgestaltung im engsten Kreis der Familie betroffen ist, stellen den Regelungszweck und die Zulässigkeit der akustischen Überwachung auch in Wohnräumen nicht insgesamt in Frage.
Bei den Korrekturen wird darauf zu achten sein, dass nun nicht so hohe Hürden aufgerichtet werden, dass das Instrument für Strafverfolgungsbehörden und Polizei unpraktikabel wird.
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