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Koschyk/Strobl: Akustische Wohnraumüberwachung bleibt für die innere Sicherzeit unverzichtbar

Berlin (ots)

Zur heutigen Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren „Großer Lauschangriff“
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Innenausschuss des Bundestages, Thomas Strobl MdB:
Die akustische Wohnraumüberwachung bleibt auch in Zukunft ein
unverzichtbares Mittel zur Gewährleistung der inneren Sicherheit.
Die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten gesetzlichen
Vorschriften stellen das Instrument an sich nicht in Frage.
Gerade die veränderte Sicherheitslage aufgrund der terroristischen
Bedrohung hat gezeigt, dass die akustische Raumüberwachung oftmals
die entscheidende Maßnahme ist, um terroristische Aktivitäten
aufzuspüren, Anschläge aufzuklären und was noch wichtiger ist,
terroristische Angriffe überhaupt zu verhindern. Die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion wird deshalb alle Vorschläge der Bundesregierung,
die gesetzlichen Regelungen nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes zu gestalten, konstruktiv begleiten. Die
akustische Wohnraumüberwachung muss - ohne den Kernbereich der
Persönlichkeit zu verletzen - als wirksames Mittel der Kriminalitäts-
und Terrorismusbekämpfung erhalten bleiben.
Dies ist nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts
eindeutig gegeben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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