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Koschyk/Binninger:Schily muss sich wegen BGH-Entscheidung in Motassadeq-Prozess kritischen Fragen stellen

Berlin (ots)

Zu der heute erfolgten Aufhebung des Urteils gegen
den Marokkaner Mounier el Motassadeq durch den Bundesgerichtshof
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens
Binninger MdB:
Auch die heute getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs im
ersten Hamburger Terroristenprozess wirft Fragen an
Bundesinnenminister Schily auf:
Nach dem Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi durch das
OLG Hamburg im Februar musste damit gerechnet werden, dass der BGH
das Urteil gegen den zu 15 Jahren Haft verurteilten mutmaßlichen
Terrorhelfer Mounier el Motassadeq aufhebt und an das OLG
zurückverweist. Der vor einem Jahr wegen Beihilfe zum Mord in mehr
als 3.000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung verurteilte Marokkaner kann sich nun berechtigte
Hoffnungen auf einen Freispruch machen. Nach Auffassung des BGH
wurden vom OLG wesentliche Umstände bei der Beweiswürdigung nicht
berücksichtigt. Der BGH verweist darauf, dass der in den USA
festgehaltene Zeuge Ramzi Binalshibb in der Hauptverhandlung nicht
vernommen werden konnte und keine Originalvernehmungsprotokolle aus
den USA eingeführt wurden.
Die Frage muss gestellt werden, ob Bundesanwaltschaft,
Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz in der dem
Prozess vorausgehenden Ermittlungsarbeit optimal zusammengearbeitet
haben.
Behördenzeugnisse, in denen Aussagen von anonymen Zeugen in
indirekter Rede wiedergegeben werden, können nicht Grundlage eines
rechtstaatlichen Verfahrens sein.
Die Bundesregierung ist bis heute nicht in der Lage, die USA zu
einer Zeugenaussagegenehmigung von Binalshibb zu bewegen, obwohl
gerade der Bundesinnenminister sich immer wieder bester Kontakte zur
US-Administration rühmt.
Auch die von der Union bereits durch konkreten Antrag im Bundestag
vorgeschlagene Wiedereinführung der Kronzeugenregelung gerade für
Terroristenprozesse darf Rot-Grün nicht länger blockieren.
Bundesinnenminister Schily muss sicherstellen, dass in Zukunft
derartiger Terroristenprozesse in Deutschland nicht mehr wegen der
Nichterfüllung rechtsstaatlicher Erfordernisse und unzureichender
Zusammenarbeit mit US-Behörden scheitern.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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