Marschewski: Berliner Erklärung zu Vertriebenen- und Aussiedlerfragen einstimmig verabschiedet
Berlin (ots)
Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Leitung des Vorsitzenden, Erwin Marschewski MdB, mit den Verantwortlichen für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen in den unionsregierten Bundesländern am 4. März 2004 wurde die nachfolgende Berliner Erklärung verabschiedet:
Flüchtlings- und Vertriebenenfragen stehen wieder im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Wir halten es daher für angezeigt, unsere Position deutlich zu machen.
Es gilt das gemeinsame kulturelle und historische Erbe in Deutschland und Europa zu bewahren.
1.Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, einen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen, in dem die rot-grüne Bundesregierung aufgefordert wird, eine neue, zukunftsweisende Konzeption zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz vorzulegen. In diese neue Konzeption sollen die kulturschaffenden Einrichtungen der Heimatvertriebenen einbezogen werden.
2.Wir unterstützen einen Antrag des Freistaates Bayern, in dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, sich vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen Union auf europäischer Ebene für ein EU-Programm zur Kulturpflege europäischer Vertreibungsgebiete einzusetzen.
3.Wir wollen ein Zentrum gegen Vertreibungen und zwar in Berlin. Wir bitten die Landesregierungen, dieses Zentrum gegen Vertreibungen auch finanziell zu unterstützen.
4.Wir fordern erneut, den 5. August zum Nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung zu erheben. Die Ministerpräsidenten der unionsregierten Bundesländer werden gebeten, sich für die Schaffung eines solchen Gedenktages einzusetzen.
5.Den deutschen Zivilisten, die am Ende des Zweiten Weltkriegs Opfer von Zwangsarbeit geworden sind, soll als humanitäre Geste eine Entschädigung gewährt werden.
6.Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine umfassende Schlussgesetzgebung zum Kriegsfolgenrecht vorzulegen. In dieser sollen noch offene Fragen bzw. bestehende Härten Berücksichtigung finden. Hierzu zählt neben einer symbolisch-materiellen Würdigung des Schicksals deutscher Zwangsarbeiter auch die Bereinigung von Stichtagshärten des Vertriebenenzuwendungsgesetzes.
7.Im Bereich der Integration der Spätaussiedler sind Kürzungen der Sprachfördermaßnahmen rückgängig zu machen. Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, den Ausstieg des Bundes aus dem schulischen Sprachunterricht im Sprachförderbereich solange zurückzuziehen, bis die Finanzierung eines Gesamtintegrationskonzeptes gesetzlich geregelt ist.
8.In Bezug auf die im rot-grünen Zuwanderungsgesetz geregelte Ausreise von deutschen Spätaussiedlern fordern wir die Beibehaltung der bisherigen Regelung, beim Führen des Abstammungsnachweises auch die Generation der Großeltern zu berücksichtigen. Ob ein Sprachtest für Familienangehörige nicht zu Ausweichreaktionen über das Ausländerrecht führt, muss überprüft werden. Der verlangte Sprachtest für Familienangehörige soll Grundkenntnisse der deutschen Sprache umfassen. Er soll wiederholbar sein.
9.Die Aufarbeitung der Vertreibungsgeschichte ist ein wichtiger Gegenstand des Schulunterrichtes und sollte daher fester Bestandteil in den Lehrplänen der weiterführenden Schulen sein. Die Lehrerausbildung und die Lehrerfortbildung sollen entsprechend gestaltet werden.
10.Auch nach der Osterweiterung der Europäischen Union bleiben die offenen Fragen der gemeinsamen Geschichte Thema im Verhältnis zu Deutschlands östlichen Nachbarstaaten. Dies gilt vor allem für Fragen des Fortbestands von Vertreibungs- und Entrechtungsdekreten, die nicht Teil des Rechts- und Wertebestands der Europäischen Union sein dürfen.
Die Erklärung wurde von folgenden Vertretern der unionsregierten Bundesländer beschlossen:
Christa Stewens MdL Bayerische Staatsministerin für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen
Heribert Rech MdL Staatssekretär im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg
Paul Uwe Söker Staatssekretär im Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Dr. Michael Antoni Staatssekretär im Staatsministerium des Innern des Freistaates Sachsen
Rudolf Götz MdL Landesbeauftragter der Landesregierung Niedersachsen für Aussiedler- und Vertriebenenfragen
Rudolf Friedrich Landesbeauftragter der Hessischen Landesregierung für Aussiedler und Vertriebene
Thomas Hutt Abteilungsleiter im Thüringer Innenministerium
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