Reiche: Länderkonzept zur Hochschulförderung bringt Bulmahns Brain-up-Show zu Fall
Berlin (ots)
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB, erklärt:
Bildungsministerin Bulmahn tritt die Flucht nach vorne an und begrüßt inzwischen das solide Länderkonzept zur Hochschul- Eliteförderung. Noch verkauft sie es als Ergänzung zu ihren Vorschlägen, doch in Wirklichkeit ist es der Gegenentwurf zur allein auf Effekthascherei angelegten, undurchdachten Politik der Bundesregierung.
Es war von Anfang an eine Illusion von Bildungsministerin Bulmahn, mit wenigen Millionen Euro und in einer Art Preisausschreiben in zwei bis fünf Jahren deutsche Havards herzustellen.
Wir brauchen mehr Wettbewerb im Hochschulsystem, doch wir müssen ihn entsprechend unseren Traditionen und unseren Stärken organisieren. Statt nur einzelne Universitäten zu fördern, wie es die Bundesregierung vorhat, und den anderen weiter die Hochschulbaumittel zu kürzen, beinhaltet das Konzept der Länder einen offenen Wettbewerb der exzellenten Wissenschaftsbereiche und Fakultäten.
Ein weiterer gravierender Unterschied ist die Einbindung der Wissenschaft selbst, ihrer Förderorganisationen (DFG) und des Beratungsgremiums Wissenschaftsrat. Ministerin Bulmahn will stattdessen eine von ihren Gnaden eingesetze Jury über Deutschlands Hochschulen bestimmen lassen. Die Länder, auch die SPD-geführten, haben ihr nun einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Der Wettbewerb um Fördermittel ist eine Säule eines zukunftsfähigen Hochschulsystems in Deutschland. Damit sich unsere Hochschulen tatsächlich entwickeln können, brauchen sie darüber hinaus endlich Autonomie. Sie brauchen die Freiheit, sich die Studenten selbst aussuchen zu dürfen. Die ZVS in ihrer jetzigen Form ist ein Anachronismus und gehört abgeschafft. Sie brauchen die Freiheit, Studienbeiträge auch für das Erststudium erheben zu dürfen, um somit nicht nur ihre Finanzen zu komplettieren, sondern auch einen Qualitätswettbewerb in Gang zu setzen. Und sie brauchen letztlich auch das Dienstherrenrecht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf für die 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes einen praktikablen Weg gewiesen. Es ist an Frau Bulmahn, diesen jetzt mitzugehen.
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