Paziorek: Nachbesserungen bei EEG-Novelle notwendig
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und die Berichterstatterin im Umweltausschuss, Doris Meyer MdB:
Die vom Bundesumweltminister vorgelegte EEG-Novelle muss deutlich nachgebessert werden. So gibt es noch erheblichen Spielraum, die Förderung der erneuerbaren Energien effizienter und für die Stromverbraucher kostengünstiger zu gestalten.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Förderung von Strom aus Biomasse und Biogas reicht bei weitem nicht aus. Dies wurde von den entsprechenden Sachverständigen bestätigt. Hier muss es deshalb zu Nachbesserungen kommen. Die Verkürzung des Förderzeitraums von 20 auf 15 Jahre und die Erhöhung der Degression von 1 auf 2 Prozent für Neuanlagen werden abgelehnt. Dadurch würden viele Anlagenbetreiber in ihrer Existenz gefährdet.
Gerade bei Biomasse und Biogas gibt es noch erhebliche Potentiale, die es zu erschließen gilt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich deshalb in den weiteren parlamentarischen Beratungen für eine Förderung für Strom aus Biomasse und Biogas einsetzen.
Neben der Förderung von Strom aus Biomasse setzt die Union einen Schwerpunkt bei der Wasserkraft. Die Einbeziehung der großen Wasserkraft in die EEG-Förderung wird grundsätzlich begrüßt. Bei der kleinen Wasserkraft gilt es dagegen Korrekturen vorzunehmen. So wird insbesondere die Einbeziehung von naturschutzrechtlichen Regelungen in das EEG abgelehnt. Diese sind systemfremd und gefährden eine weitere Erschließung des Potenzials bei der kleinen Wasserkraft.
Für die Union steht fest, dass es zukünftig keinen weiteren Zubau von Windenergieanlagen an windungünstigen Standorten im Binnenland geben darf. Dies ist weder aus ökologischen noch ökonomischen Gründen sinnvoll.
Insgesamt muss sichergestellt sein, dass durch die Förderung der erneuerbaren Energien die Stromverbraucher nicht über Gebühr belastet werden. So darf es insbesondere für die deutsche Wirtschaft durch die EEG-Förderung keine weiteren Wettbewerbsnachteile geben. Neben Anpassungen bei den Fördersätzen und der Degression fordert die Union auch die Einführung eines Monitoring-Systems. Dadurch ist es möglich, die Entwicklung bei den erneuerbaren Energien genau zu beobachten und rechtzeitig entsprechende finanzielle Anpassungen vorzunehmen. Mitnahmeeffekte und Fehlallokationen können so vermieden werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein großes Interesse daran, beim EEG zu einer ökologisch und ökonomisch vernünftigen Regelung zu kommen, die den Bedürfnissen der Stromverbraucher, der Netzbetreiber und der Stromerzeuger gerecht wird.
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