Laumann: Clement scheitert beim Optionsgesetz
Berlin (ots)
Zu der Meldung von Reuters, wonach Bundesminister Clement im Streit um die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nun doch keine Verfassungsänderung vorlegen werde, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Wenn Wirtschaftsminister Clement nun im Zusammenhang mit dem Ausführungsgesetz zur kommunalen Option, die Bestandteil des Beschlusses des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2003 zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) war, keine Verfassungsänderung vorlegen will und wenn das bedeutet, dass die Bundesregierung den Kommunen die zugesagte volle Eigenverantwortung als Träger der neuen Leistung und eine gesicherte Finanzierung verweigern will, so verstößt der Wirtschaftminister gegen das im Vermittlungsausschuss beschlossene Gesetz und die dazu ergangene Entschließung des Deutschen Bundestages.
Sollte der Wirtschaftsminister also erneut den Vorschlag machen, die Kommunen per Organleihe zum Handlanger der Agenturen für Arbeit zu machen und ihnen damit jeden Spielraum für Eigenverantwortung zu nehmen, so wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen Vorschlag ablehnen müssen.
Das im Vermittlungsausschuss beschlossene Hartz IV Gesetz legt eindeutig fest, dass die Kommunen, die von der Option Gebrauch machen, zum Träger der Aufgaben nach dem Gesetz werden. Trägerschaft bedeutet aber volle Eigenverantwortung und Spielraum bei der Aufgabenwahrnehmung. Eine Weisungsgebundenheit gegenüber der Bundesagentur ist hiermit unvereinbar. Außerdem geht der zu dem Hartz IV Gesetz ergangene Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages davon aus, dass die Kommunen ihr Geld direkt vom Bund erhalten sollen. Beide Aspekte müssen in dem Optionsgesetz, das der Wirtschaftsminister vorlegen wird, enthalten sein, ansonsten entspricht es nicht dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens.
Ein weiterer Aspekt bei der Umsetzung des Hartz IV Gesetzes zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist von großer Wichtigkeit für die Kommunen. Nach dem Gesetz sind die Kommunen zur Tragung der Unterkunftskosten für die Bezieher der neuen Leistung Arbeitslosengeld II verpflichtet. Es steht zu befürchten, dass die Kosten hierfür deutlich höher ausfallen könnten als im Dezember von der Bundesregierung angenommen und im Vermittlungsverfahren vorgelegt. Nachdem zum heutigen Zeitpunkt aber nur Prognosen über die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im nächsten Jahr, wenn das Gesetz in Kraft tritt, möglich sind, plädiere ich dafür, eine Revisionsklausel in das Hartz IV Gesetz aufzunehmen. Der Gesetzgeber sollte sich verpflichten, im Jahr 2006, wenn die tatsächlichen Ist- Zahlen aus 2005 vorliegen, diese zu überprüfen und mit den angenommen Zahlen aus dem Gesetzgebungsverfahren zu vergleichen.
Sollten sich die Befürchtungen der Kommunen bewahrheiten und ihre Ausgaben deutlich höher sein als angenommen, so muss der Bund meiner Meinung nach die Konsequenzen ziehen. Das kann heißen, dass den Kommunen ein Ausgleich gezahlt wird oder dass finanzwirksame Vorschriften im Gesetz so verändert werden, dass die Gesamtbelastung der Kommunen sinkt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell