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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Laumann: Clement scheitert beim Optionsgesetz

Berlin (ots)

Zu der Meldung von Reuters, wonach Bundesminister
Clement im Streit um die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe nun doch keine Verfassungsänderung vorlegen werde,
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Wenn Wirtschaftsminister Clement nun im Zusammenhang mit dem
Ausführungsgesetz zur kommunalen Option, die Bestandteil des
Beschlusses des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2003 zur
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) war,
keine Verfassungsänderung vorlegen will und wenn das bedeutet, dass
die Bundesregierung den Kommunen die zugesagte volle
Eigenverantwortung als Träger der neuen Leistung und eine gesicherte
Finanzierung verweigern will, so verstößt der Wirtschaftminister
gegen das im Vermittlungsausschuss beschlossene Gesetz und die dazu
ergangene Entschließung des Deutschen Bundestages.
Sollte der Wirtschaftsminister also erneut den Vorschlag machen,
die Kommunen per Organleihe zum Handlanger der Agenturen für Arbeit
zu machen und ihnen damit jeden Spielraum für Eigenverantwortung zu
nehmen, so wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen Vorschlag
ablehnen müssen.
Das im Vermittlungsausschuss beschlossene Hartz IV Gesetz legt
eindeutig fest, dass die Kommunen, die von der Option Gebrauch
machen, zum „Träger“ der Aufgaben nach dem Gesetz werden.
Trägerschaft bedeutet aber volle Eigenverantwortung und Spielraum bei
der Aufgabenwahrnehmung. Eine Weisungsgebundenheit gegenüber der
Bundesagentur ist hiermit unvereinbar. Außerdem geht der zu dem Hartz
IV Gesetz ergangene Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages
davon aus, dass die Kommunen ihr Geld direkt vom Bund erhalten
sollen. Beide Aspekte müssen in dem Optionsgesetz, das der
Wirtschaftsminister vorlegen wird, enthalten sein, ansonsten
entspricht es nicht dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens.
Ein weiterer Aspekt bei der Umsetzung des Hartz IV Gesetzes zur
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist von großer
Wichtigkeit für die Kommunen. Nach dem Gesetz sind die Kommunen zur
Tragung der Unterkunftskosten für die Bezieher der neuen Leistung
Arbeitslosengeld II verpflichtet. Es steht zu befürchten, dass die
Kosten hierfür deutlich höher ausfallen könnten als im Dezember von
der Bundesregierung angenommen und im Vermittlungsverfahren
vorgelegt. Nachdem zum heutigen Zeitpunkt aber nur Prognosen über die
Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im nächsten Jahr, wenn das Gesetz
in Kraft tritt, möglich sind, plädiere ich dafür, eine
Revisionsklausel in das Hartz IV Gesetz aufzunehmen. Der Gesetzgeber
sollte sich verpflichten, im Jahr 2006, wenn die tatsächlichen Ist-
Zahlen aus 2005 vorliegen, diese zu überprüfen und mit den angenommen
Zahlen aus dem Gesetzgebungsverfahren zu vergleichen.
Sollten sich die Befürchtungen der Kommunen bewahrheiten und ihre
Ausgaben deutlich höher sein als angenommen, so muss der Bund meiner
Meinung nach die Konsequenzen ziehen. Das kann heißen, dass den
Kommunen ein Ausgleich gezahlt wird oder dass finanzwirksame
Vorschriften im Gesetz so verändert werden, dass die Gesamtbelastung
der Kommunen sinkt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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