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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Bei der Zuwanderung wird am Schluss abgerechnet

Berlin (ots)

Zu dem gestrigen Zuwanderungsgespräch erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und der zuständige Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
im Innenausschuss des Bundestages, Thomas Strobl MdB:
Vorab gilt, dass die Erfüllung der sicherheitsrechtlichen
Forderungen der Union conditio sine qua non ist. Es ist geradewegs
absurd über ein neues Ausländerrecht zu verhandeln, aber hierbei die
Terrorismusbedrohung außen vor lassen zu wollen. Nahezu täglich haben
wir Berichte über terrorismusverdächtige Ausländer in Deutschland
(Mzoudi, Motassadeq), Terroristen, die hier ein und aus reisen und
von hier aus ihre Anschläge vorbereiten (Kölner Schleuser Prozess)
oder Extremisten wie Kaplan, der unseren Staat offen verhöhnt und
gleichwohl wegen „absoluter Abschiebungsverbote“ noch nicht einmal
abgeschoben werden kann. Wenn Rot-Grün sich weiter weigert über
Sicherheitsfragen zu verhandeln, machen weitere Gespräche zum
Zuwanderungsgesetz keinen Sinn.
Darüber hinaus werden durch die Kommentierungen über das gestrige
Zuwanderungsgespräch Erwartungen geweckt, die sich möglicherweise
nicht erfüllen werden. Jedenfalls aber müssen Erwartungen, aus jeder
hoffnungsvollen Verhandlung müsse sich notwendigerweise eine Einigung
ergeben, gedämpft werden. Abgerechnet wird zum Schluss, das ist auch
hier wieder wahr. Nichts ist beschlossen, bevor nicht alles
beschlossen ist.
Tatsache ist, dass mögliche Kompromisslinien sich an der seit
jeher bestehenden unverrückbaren Bedingung messen lassen müssen, ob
sie tatsächlich zu weniger Zuwanderung führen.
Ganz wesentlich wird auch sein, ob und inwieweit die
Kompromisslinien überhaupt eine Verbesserung gegenüber dem geltenden
Recht darstellen oder inwieweit einzelne Korrekturen im bestehenden
System ausreichen. Wer ein ganzes System aus den Angeln heben will,
muss übergreifende und gute Gründe haben.
So wird gefragt werden, könnten gewünschte Korrekturen im Bereich
der Arbeitsmigration möglicherweise durch Korrekturen im jetzigen
Recht durchgesetzt werden? Wer den „Kampf um die besten Köpfe“
gewinnen, sprich die Zuwanderung von Höchstqualifizierten erleichtern
will, kann dies möglicherweise durch Korrekturen im bestehenden Recht
erreichen. Er muss jedenfalls nicht, wie es das Zuwanderungsgesetz
tut, zugleich die Zuwanderungsmöglichkeiten für Flüchtlinge
ausweiten.
Aber auch im Bereich Flüchtlinge muss erst der Beweis geführt
werden, dass die Erinnerung an bestehende Möglichkeiten oder maßvolle
Neuerungen des bestehenden Rechts gewissen Wünschen nicht Rechnung
tragen könnten. Stichwort: „Abschaffung der Kettenduldungen“: Eine
mögliche Kompromisslinie wird daran gemessen werden, ob sich das
Problem langjähriger Kettenduldungen nicht schon nach bestehenden
Recht lösen ließe: Da gibt es die - übrigens weitgehend ungenutzten -
Vorschriften § 30 Abs. 3 bis 5 AuslG, nach denen sich durch
ermessensgesteuerte Aufenthaltslegalisierungen im Einzelfall solche
Probleme angemessen lösen lassen können. Und so wird am Ende jeder
Kompromissvorschlag auf Herz und Nieren geprüft. Wer ein Sandkorn in
Bewegung setzen will, muss nicht eine ganze Wanderdüne in Bewegung
setzen wollen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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