Lippold/Dött: Emissionshandelsgesetz verfassungsrechtlich nicht haltbar
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Beratungen des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes (TEHG) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus Lippold MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Marie- Luise Dött MdB:
Nur ein paar Stunden vor der abschließenden Beratung hat die Bundesregierung das gesamte Treibhausgasemissionshandelsgesetz umgestrickt. Nun sollen nicht mehr die Bundesländer für die Genehmigungen zuständig sein, sondern der Bund selbst.
Mit der unnötig kurzfristigen Einbringung der Änderungsanträge um 19 Uhr abends vor der abschließenden Sitzung verhinderte die Bundesregierung eine angemessene und ausreichende inhaltliche Befassung des Umweltausschusses mit diesem wichtigen Regelwerk. Damit wurde ein weiteres mal deutlich, wie wenig Respekt und Achtung die Bundesregierung dem deutschen Parlament entgegen bringt.
Die Änderungen werden weit reichende Folgen für die deutsche Wirtschaft und den Bundeshaushalt haben. Anstatt wie bisher vorgesehen nur eine Genehmigung zu beantragen kommt nun ein weiteres bürokratisches Genehmigungsverfahren auf die Unternehmen zu.
Dadurch, dass 2.600 Anlagen auch vor Ort kontrolliert werden müssen, wird die nun zuständige Bundesbehörde einen erheblichen Mehrbedarf an Personal haben. Diese zusätzlich zu schaffenden Stellen belasten den Bundeshaushalt. Wie sie finanziert werden sollen konnte Staatssekretär Baake heute im Ausschuss nicht ausreichend erklären.
Die Bundesregierung versucht mit diesem Schachzug, eine Beteiligung der Bundesländer am Gesetzgebungsverfahren zu umgehen. Dabei übersieht sie, dass auch ein Gesetz, das den Ländern Zuständigkeiten entzieht, zustimmungsbedürftig ist. Die Auffassung der Bundesregierung, das neue TEHG sei zustimmungsfrei, steht daher verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen.
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