Laumann/Meyer: Übereinstimmung zwischen Fraktion und Präsidium beim Kündigungsschutz
Berlin (ots)
Zu der aktuellen Diskussion über die Neuordnung des Kündigungsschutzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB und der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Laurenz Meyer MdB:
Die Beschlüsse der Parteipräsidien von CDU und CSU zum Kündigungsschutz und der Antrag der Fraktion von dieser Woche Beschäftigungspolitik der Bundesregierung gescheitert stimmen inhaltlich überein.
Ein Präsidiumsbeschluss muss nicht gebetsmühlenhaft bestehende Fraktionspositionen nachbeten. Positionen der Fraktion, die unstreitig und Gegenstand von Gesetzentwürfen sind, gelten selbstverständlich weiter, auch wenn sie in dem Präsidiumsbeschluss nicht ausdrücklich wiederholt werden. Hieraus einen Widerspruch zu konstruieren, ist absurd.
Der genannte Antrag basiert auf dem im letzten Jahr von der Fraktion beschlossenen Entwurf eines Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetzes (Bt Drs. 15/1182) und ergibt zusammen mit dem Präsidiumsbeschluss ein klares Bild:
-Wir wollen Beschäftigungschancen erhöhen, ohne in bestehende Arbeitsverhältnisse einzugreifen. Daher soll im Falle von Neueinstellungen grundsätzlich die Option zwischen Kündigungsschutz und Abfindung gelten. Der Präsidiumsbeschluss betont, dass solche unbürokratischen Lösungen besonders für ältere Arbeitnehmer wichtig sind.
-Die jetzt schon möglichen Befristungen ohne Kündigungsschutz für über 50Jährige bedeuten für den Arbeitgeber einen erhöhten bürokratischen Aufwand. Dieser entfällt bei der von CDU und CSU vorgeschlagenen Regelung: Damit verbessern wir gegenüber der geltenden Rechtslage die Chancen für die besonders betroffenen älteren Arbeitslosen, wieder in Beschäftigung zu kommen.
-Gegenüber dem Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz neu hinzugekommen ist die Forderung, künftig Befristungen nicht nur für längstens zwei Jahre, wie heute, sondern für 4 Jahre abschließen zu können. Diese Position wird von der CDU/CSU Bundestagsfraktion voll geteilt und ist daher ebenfalls in dem Antrag von dieser Woche enthalten.
-Als Mittelstandskomponente soll in Kleinbetrieben unter 20 Arbeitnehmern kein Kündigungsschutz bei Neueinstellungen gelten; dies ist in dem Entwurf eines Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetzes vom letzten Jahr so enthalten, ebenfalls in dem Antrag von dieser Woche und durch den Präsidiumsbeschluss ebenfalls gedeckt.
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