Vaatz/Baumann: Enteigneten droht Verfristung
Berlin (ots)
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz MdB, und der Sprecher und zuständige Berichterstatter im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB, weisen auf die drohende Verfristung vermögensrechtlicher Ansprüche im Fall der steckengebliebenen Entschädigungen hin:
Die Antragsfrist für die Auszahlung steckengebliebener Entschädigungen in der ehemaligen DDR läuft bereits am 16. Juni 2004 aus.
Bei den steckengebliebenen Entschädigungen handelt es sich um Entschädigungen, die nach den Enteignungsgesetzen der DDR zwar formal versprochen, aber faktisch nicht ausgezahlt worden sind. Betroffene haben erst seit kurzem einen gesetzlichen Anspruch auf diese Entschädigung. Nach dem am 17. 12. 2003 in Kraft getretenen Entschädigungserfüllungsgesetz muss jetzt dafür diejenige öffentlich- rechtliche Körperschaft aufkommen, der das enteignete Vermögen nach der Wende zugeordnet worden ist.
Wegen der drohenden Verfristung sollten alle Betroffenen umgehend ihre Ansprüche beim zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen anmelden.
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