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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Parteienmacht und Medienmacht nicht in einer Hand

Berlin (ots)

Anlässlich der beabsichtigten Übernahme der
Mehrheitsanteile der Frankfurter Rundschau durch die Medienholding
der SPD erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Parteienmacht und Medienmacht gehören nicht in eine Hand. Die
Kontrolle der Parteien durch die Medien ist ein Kernelement unserer
politischen Kultur. Das Vorhaben der SPD, über ihre
Beteiligungsgesellschaft DDVG 75 Prozent der Anteile der Frankfurter
Rundschau zu erwerben, ist mit diesem politisch-publizistischen Gebot
der Gewaltenteilung unvereinbar. Die Kontrollierten dürfen sich nicht
ihre Kontrolleure kaufen. Das verlangt auch der Schutz der
Verbraucher: Hinter dem Schein der Unabhängigkeit einer Zeitung oder
eines Senders dürfen sich nicht die Interessen einer einzelnen Partei
verbergen. Schließlich weiß der Leser, Hörer oder Zuschauer in der
Regel nicht, welches Medium zu welchem Anteil in der Hand einer
einzelnen Partei ist.
Die gebotene und politisch selbstverständliche Trennung von
Politik und Medien verlangt eine wirtschaftliche Selbstbeschränkung
der Parteien. Die SPD verweigert sich diesem Konsens. Darum bleibt
nur ein Weg: Medienbeteiligungen von Parteien müssen im
Parteiengesetz verboten werden.
Mit einer wirtschaftlichen Beteiligung an der Frankfurter
Rundschau missachtet die SPD erneut das verfassungsrechtliche Gebot,
dass sich der Staat aus den Medien heraushalten muss. Diese Haltung
hat der sozialdemokratische Bundeswirtschaftsminister Clement schon
in seiner Absicht gezeigt, das Pressefusionsrecht zu lockern, was zu
einer Verringerung der Medienvielfalt in Deutschland führen würde.
Auch der Versuch, die Zusammenschlüsse dann zu ermöglichen, wenn die
betroffenen Zeitungen selbstständige publizistische Einheiten
bleiben, ist strikt abzulehnen. Denn dies würde auf eine inhaltliche
Überwachung und Zensur einer Zeitung durch das Bundeskartellamt als
staatliche Behörde hinauslaufen. Und dies verstößt nicht nur gegen
die Grundsätze des Wettbewerbs, sondern auch gegen die
verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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