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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Widmann-Mauz/Klöckner: Mangelnde Organspendebereitschaft gibt Grund zur Sorge!

Berlin (ots)

Anlässlich der Einreichung der Großen Anfrage an
die Bundesregierung „Förderung der Organspende als
Gemeinschaftsaufgabe“ erklären die gesundheitspolitische Sprecherin
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die
zuständige Berichterstatterin für Transplantationsmedizin in der
CDU/CSU- Arbeitsgruppe der Enquête-Kommission „Ethik und Recht der
modernen Medizin“, Julia Klöckner MdB:
Organtransplantationen haben sich in den vergangenen 20 Jahren
bereits zu einem wichtigen Bestandteil der medizinischen Behandlung
in Deutschland entwickelt. Nach dem im Dezember 1997 in Kraft
getretenen Transplantationsgesetz sind derzeit die „Deutsche Stiftung
Organtransplantation“ mit der Koordinierung der Organspende post
mortem, das Eurotransplant für die Organverteilung und bundesweit ca.
40 Transplantationszentren für die Organübertragung beauftragt
worden.
Gegenwärtig warten in Deutschland allerdings etwa 14.000
schwerkranke Menschen, darunter etwa 10.000 Nierenpatienten, auf ein
lebensrettendes Organ. Schätzungsweise wird die Nachfrage nach
humanen Organen jährlich um 15 Prozent wachsen. Die Bereitschaft der
deutschen Bevölkerung zur Organspende – nach dem Tod oder auch zu
Lebzeiten – ist im Vergleich zu den meisten anderen europäischen
Ländern jedoch geringer. Obwohl nach einer Forsa-Umfrage mehr als 80
Prozent der Bevölkerung die Organspende für sinnvoll halten, verfügen
nur etwa 12 Prozent der Deutschen über einen Organspendeausweis. Im
Jahr 2003 gab es nur 1.141 Organspender, und es konnten lediglich
3.482 Organe entnommen und 3.657 Transplantationen durchgeführt
werden. Durchschnittlich beträgt derzeit die Wartezeit etwa fünf
Jahre, und bereits ein Drittel der Patienten auf den Wartelisten
sterben, während sie auf die Transplantation warten.
Ausgehend von dieser kritischen Entwicklung will die Union wissen,
wie ernsthaft die Bundesregierung die im Transplantationsgesetz
festgesetzte Gemeinschaftsaufgabe wahrnimmt, warum sie die
finanziellen und personalen Mittel für die Bundeszentrale für
medizinische Aufklärung zwecks der Aufklärungsarbeit zur Organspende
in den vergangenen Jahren ständig gekürzt hat, und wie sie die großen
Unterschiede der Spendebereitschaft der Bürger in einzelnen
Bundesländern bewertet. Nach unserer Kenntnis besteht derzeit seitens
der Krankenhäuser in manchen Fällen Widerstand bei der Durchführung
der Gemeinschafsaufgabe, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um diese Situation zu ändern. In Betracht der zunehmenden
Zahl von Organlebendspendern will die Union außerdem wissen, ob der
versicherungsrechtliche Schutz für Lebendspender sowie die
Nachbetreuung für Spender und Empfänger verbesserungsbedürftig sind.
Zudem wird gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen
hat, um die Forschung im Bereich der Transplantationsmedizin zu
fördern, damit neue Lösungsansätze für die Rettung von Menschenleben
entwickelt werden können.
Organspende ist eine verdienstvolle Tat, der als Ausdruck
großherziger Solidarität mehr gesellschaftliche Achtung geschenkt
werden sollte. Durch Organtransplantation können Lebensdauer und
Lebensqualität vieler Schwerkranker weitgehend verbessert werden. Für
diese Gemeinschaftsaufgabe muss sich auch die Politik intensiver
einsetzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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