Eichhorn/Fischbach: Tagespflege als bewährte Betreuungsform für Kinder ausbauen und fördern
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Antrages Ausbau und Förderung der Tagespflege als Form der Kinderbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland in den Deutschen Bundestag erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Ingrid Fischbach MdB:
Die Tagespflege, eine flexible und individuell nach den Wünschen der Eltern zu gestaltende Betreuungsform, hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mit unserem Antrag zum Ausbau und zur Förderung der Tagespflege wollen wir die Wünsche der Eltern nach mehr Wahlfreiheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit unterstützen.
Tagespflegepersonen haben den Auftrag, Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung zu fördern. Gerade für Kinder unter drei Jahren ist nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen die Erziehung durch eine Tagespflegeperson förderlich. Die kontinuierliche Beziehung mit einer/m Tagesmutter/-vater eröffnet dem Kind mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung nach individuellen Erfordernissen.
Notwendig ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Tagespflege sowie der Qualifizierung von Tagesmüttern. Wichtiger Bestandteil einer wirkungsvollen Qualitätssicherung vor Vermittlung eines Tageskindes ist die Überprüfung der Tagespflegeperson auf deren Eignung. Dies könnte durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe über ein Informationsgespräch und einen Hausbesuch in der Familie erfolgen.
Die Zuverlässigkeit des Betreuungsangebotes im Sinne einer verbesserten Qualifizierung, Beratung, Vermittlung und Praxisbegleitung ist zu gewährleisten. Dazu gehören nicht nur regelmäßige Gesprächskreise für Tagespflegepersonen und Weiterbildungsangebote, sondern auch kompetente Ansprechpartner, die in Konfliktfällen beraten können.
Die Gewinnung, Qualifizierung, Beratung und Vermittlung von Tagespflegekräften könnte z.B. durch die Errichtung eines so genannten Tagespflegestützpunktes besser gesichert werden. Diese können entweder am Jugendamt, aber auch an einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder einem Mütterzentrum errichtet werden.
Der sozial- und steuerrechtliche Status von Tagespflegeeltern sollte nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einer gesonderten Prüfung unterzogen werden.
Nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände ist nicht davon auszugehen, dass die vom Bund in Aussicht gestellten 1,5 Mrd Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Grund hierfür ist, dass die Kommunen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine Einsparungen, sondern im Gegenteil höhere Ausgaben erwarten.
Daher fordern wir in unserem Antrag, dass Festlegungen und Mindesstandards durch den Gesetzgeber, die zu Mehrkosten bei den Kommunen führen, nicht nur klar beziffert, sondern auch deren Erstattung an die Kommunen sichergestellt werden müssen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell