Koschyk/Strobl: Zuwanderungsgesetz nur bei echtem Plus an Sicherheit!
Berlin (ots)
Anlässlich der erweiterten Unions-Innenministerkonferenz und der weiteren Runde der Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Thomas Strobl MdB:
Ein Zuwanderungsgesetz wird es nur geben, wenn die Zuwanderung nach Deutschland begrenzt wird und es ein echtes Plus an Sicherheit gibt. Von unseren bislang 71 noch gar nicht behandelten Änderungsanträgen betreffen 38 Prozent allein Sicherheitsfragen. Deshalb kann von Draufsatteln keine Rede sein. Für die Union war die Sicherheit im Zuwanderungsgesetz von Anfang an ein Thema, für Rot-Grün leider erst seit den Anschlägen von Madrid. Und auch da war bedauerlicherweise erkennbar: Man muss Rot-Grün zum Jagen tragen.
Über Sicherheitsfragen wird heute in der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Union gesprochen. Die Unions-Bundestagsfraktion hat den Unionsinnenministern bereits letzte Woche Vorschläge gemacht. Sie betreffen im Kern Verfahrensbeschleunigungen durch Beschränkung der Verfahren auf das rechtsstaatlich Gebotene. Bislang können sich kriminelle Extremisten (wie u.a. Kaplan) den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle Instanzen zu klagen und damit ihren Aufenthalt um Jahre zu verlängern, um dann letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu können. Erforderlich ist:
Beschränkung des (dreizügigen) Instanzenzuges auf eine Gerichtsinstanz.
Beschränkung der gerichtlichen Aussetzungsbefugnis des Sofortvollzugs bei Ist- und Regelausweisung.
Bundesminister Schily muss die erforderlichen supranationalen Schritte zur Lockerung des absoluten Abschiebeschutzes nach der Europäischen Menschenrechtskonvention einfordern, damit Deutschland kriminelle Extremisten (wie u.a. Kaplan) letztlich auch abschieben kann. Bislang können solche Extremnisten sich nicht nur durch alle Instanzen klagen, sie können auch wegen dieses absoluten Abschiebungsschutzes nicht abgeschoben werden.
Darüber hinaus Einrichtung einer zentralen Einlader- und Warndatei unter Sicherheitsaspekten als Konsequenz aus dem Volmer-Schleuser- Erlass. Sie soll sicherheitsrelevante Daten zentral speichern und bereits den Visum erteilenden Behörden abrufbar vorliegen. Die erfolgte Visumserteilung an Terroristen aufgrund des Volmer- Schleuser-Erlasses zeigt, das die bisherigen Erfassungen nicht ausreichten.
Als Konsequenz aus dem Volmer-Schleuser-Erlass die Beteiligung des BMI am Visaerteilungsverfahren im Ausland und damit eine angemessene Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten.
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