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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Schmidt/Mayer/Herrmann: Einsatz der Bundeswehr im Inneren verfassungsfest machen

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs, mit
dem die CDU/CSU- Fraktion eine klare verfassungsrechtliche Grundlage
für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren schaffen will, erklären die
innen- und verteidigungspolitischen Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und Christian Schmidt
MdB sowie die beiden zuständigen Berichterstatter Stephan Mayer MdB
und Jürgen Herrmann MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag ein, mit dem eine
klare verfassungsrechtliche Grundlage für die Abwehr terroristischer
Gefahren und anderer Sicherheitskatastrophen durch die Bundeswehr
geschaffen werden soll. Dieses Gesetz ist nötig, damit Deutschland
auf neue Bedrohungen vor allem durch terroristische Angriffe
vorbereitet ist. Anders als von der Bundesregierung dargestellt,
reicht das von ihr vorgelegte Luftsicherheitsgesetz nicht aus.
Derzeit darf die Bundeswehr außer zur Verteidigung nur eingesetzt
werden, wenn dies im Grundgesetz ausdrücklich zugelassen ist. Eine
Einsatzregelung allein im Luftsicherheitsgesetz der Bundesregierung
genügt daher nicht zur Ausräumung der verfassungsrechtlichen
Unklarheiten. Insbesondere diejenigen, die im Ernstfall über die
schwierige Entscheidung des Einsatzes zu entscheiden haben, haben
Anspruch auf eine unzweifelhaft klare Regelung im Grundgesetz. An der
grundsätzlichen Aufgabenteilung im Bereich Polizei und innere
Sicherheit zwischen Bund und Ländern soll sich nichts ändern.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion hat folgende Schwerpunkte:
• Der Einsatz von Streitkräften bei der Abwehr von Gefahren aus
der Luft wird im Grundgesetz geregelt. Dies ist nötig, weil weder die
Bundes- noch die Länderpolizeien auf Grund ihrer Ausrüstung in der
Lage sind, solche Gefahren abzuwehren. Eine Amtshilferegelung allein
– wie von der Bundesregierung für ausreichend gehalten – schafft die
unabdingbare Klarheit nicht.
• Die Bundeswehr soll nach Vorstellung der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion eine originäre Zuständigkeit auch für die Abwehr
von Gefahren von See her bekommen. Es muss möglich sein, dass
militärische Schiffe Kontrollen etwa bei unzulässigen
Waffenlieferungen oder Umweltdelikten durchführen sowie
terroristische Bedrohungen von See her verhindern können.
• Im Fall von terroristischen Bedrohungen soll es zu
Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung möglich sein, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei
zum Schutz von zivilen Objekten anzufordern. Dies zielt auf
Extremsituationen, in denen die jeweils zuständige Landespolizei an
die Grenze ihrer Ressourcen stoßen und auch die Unterstützung durch
die Kräfte und Einrichtungen anderer Länderpolizeien oder des
Bundesgrenzschutzes nicht ausreicht. Auch im Ausland übernimmt die
Bundeswehr bereits Aufgaben im Objektschutz.
• Zudem will die CDU/CSU-Fraktion im Grundgesetz festgeschrieben
sehen, dass die Bundeswehr auch zur Verhinderung besonders schwerer
Unglücksfälle oder Katastrophen eingesetzt werden darf. So können bei
drohenden Anschlägen die spezifischen Fähigkeiten der Bundeswehr,
etwa im Bereich der ABC-Abwehr, eingesetzt werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und
87a) ist auf Bundestagsdrucksache 15/2649 nachzulesen und soll am 26.
April 2004 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses
behandelt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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