Meister/Kolbe: Rot-Grüne Förderlücke im Investitionszulagengesetz 2005
Berlin (ots)
Zur Förderlücke im Investitionszulagengesetz 2005 erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Das Investitionszulagengesetz 2005 ist am 24. März 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und mit diesem Tag beginnt - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission - gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 der Förderzeitraum. Das Investitionszulagengesetz 2005 dient der Schaffung einer Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 1999, das zum 31. Dezember 2004 ausläuft. Danach wurde die Anschaffung und Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Investitionszulage von 12,5% bzw. bei kleinen und mittleren Unternehmen mit 25% gefördert.
Das InvZulG 2005 sieht nun eine Verlängerung der Investitionszulage für 2 Jahre bis Ende 2006 vor. Die Fördersätze bleiben dabei identisch, allerdings fällt aufgrund von Vorgaben der EU die Förderung von Ersatzinvestitionen sowie für Investitionen des Handwerks und des innerstädtischen Handels weg und es gilt ein neuer, eingeschränkter Begriff für kleine und mittlere Unternehmen. Dies führt in etwa zu einer Halbierung des bisherigen Fördervolumens von 1.174 Mio. Euro auf das neue Fördervolumen von je rund 600 Mio. Euro in den Jahren 2005 und 2006.
Das Zusammenspiel einer Förderung nach dem InvZulG 1999 und dem InvZulG 2005 gestaltet sich wie folgt:
Investitionszulagengesetz 1999: Beginn der Investitionen nach dem 24.08.1997 (§2 Abs. 4 Satz 2), Abschluß der Investitionen nach dem 31.12.1998 und vor dem 01.01.2005 (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Investitionszulagengesetz 2005: Beginn der Investitionen nach dem 24. 03. 2004 und vor dem 01.01.2007 (§ 2 Abs. 4 Satz 1), Abschluss der Investitionen nach dem 31.12.2004 und vor dem 01.01.2007 (§ 2 Abs. 4 Satz 1).
Aufgrund der von Rot-Grün zu verantwortenden Verkündung des Investitionszulagengesetzes 2005 erst am 24. März 2004 und nicht bereits Ende letzten Jahres ergibt sich die folgende Förderlücke: Bei einem Beginn der Investitionen zwischen dem 01. Januar 2004 und dem 24. März 2004 und einem Abschluss der Investitionen erst nach dem 31. Dezember 2004 gilt weder das Investitionszulagengesetz 1999, noch das Investitionszulagengesetz 2005. Unternehmen sollten dies bei ihrem Investitionsverhalten entsprechend berücksichtigen.
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