Koschyk/Strobl: Im morgigen Zuwanderungsgespräch muss Rot-Grün bei der Sicherheit Farbe bekennen
Berlin (ots)
Zu den morgigen Verhandlungen der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses zum Zuwanderungsgesetz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
In der morgigen Sitzung soll erstmals konkret über Sicherheitsfragen gesprochen werden was Rot-Grün vor den Anschlägen von Madrid verweigert hatte. Minister Schily und seine Kollegen von der SPD haben die beabsichtigten Änderungen in den Medien der vergangenen Woche bislang erst vage formuliert. Sehr zurückhaltend waren ausnahmsweise aber die Grünen. Was bereits in den Medien als Absicht geäußert wurde, muss morgen als konkrete Gesetzesformulierung auf den Tisch. Da ist die Koalition jetzt am Zuge. Mit bloßen Eckpunkten und Absichtserklärungen werden wir uns nach diesen hehren Ankündigungen jedenfalls nicht zufrieden geben. Es ist nicht Aufgabe der Union, die Probleme der SPD mit den Grünen zu lösen. Die Frage ist: Wie hält es Herr Beck mit der Inneren Sicherheit? Kann sich Minister Schily bei den Grünen durchsetzen?
Da Minister Schily offensichtlich beabsichtigt, über bisherige Vorstellungen hinausgehen zu wollen, werden wir morgen mit unseren Sicherheits-Änderungsanträgen und weitergehenden Fraktionsvorschlägen in die Verhandlungen gehen. Diese werden zur Nagelprobe für Rot-Grün. So muss etwa eine Ausweisung auch von extremistischen Islamisten möglich sein, nicht erst, wenn eine tatsachenuntermauerte Prognose für Terrorismus vorliegt. Uns geht es weiter u.a. um die Lösung des Problems, dass (kriminelle) Extremisten sich die Ausprägungen des deutschen Rechtsstaats zunutze machen. Die ausgeprägten prozessualen Individualrechtsschutzmöglichkeiten vor den Verwaltungsgerichten ermöglichen derzeit, dass der Weg durch alle Instanzen nicht selten viele Jahre dauert. Wer sich durch alle Instanzen klagt und damit seinen Aufenthalt ggf. um Jahre verlängert, erhöht seine Chancen, letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu können.
Wir wollen dem entgegenwirken, indem der Instanzenzug von drei auf eine reduziert wird. Wir wollen dem entgegenwirken, indem ein Widerspruch gegen Ausweisungen und Abschiebungen nicht stattfindet und die Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr haben soll, der Ausländer also nur im begründeten Ausnahmefall im Land verbleiben kann. Wir wollen, dass in diesen Fällen das Gericht von einem solchen begründeten Ausnahmefall, der dem Ausländer den vorerst weiteren Verbleib in Deutschland erlaubt, nur dann ausgehen soll, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Ausweisung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Wir wollen, dass der Ausländer seinen Antrag bei Gericht in bestimmten kurzen Fristen stellen und begründen muss, und dass auch das Gericht innerhalb bestimmter Fristen entscheidet. Wenn es die Entscheidung verzögern würde, können solche Angaben des Ausländers bei Gericht unberücksichtigt bleiben, die er bereits früher im Verfahren hätte vorbringen können.
Sie finden eine Zusammenfassung der Änderungsanträge zur Sicherheit und der weitergehenden Fraktionsvorschläge unter www.cducsu.de/ag2innen.
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