Marschewski/Nooke: Das gemeinsame historische Erbe bewahren
Berlin (ots)
Zur Einbringung des Antrages der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Das gemeinsame historische Erbe für die Zukunft bewahren erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge, Erwin Marschewski MdB, und der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Günter Nooke MdB:
Mit der Einbringung des Antrages zur Bewahrung des gemeinsamen historischen Erbes fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Kurswechsel in der Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG). Damit bekennt sich die Union zu ihrer Verantwortung für die Bewahrung und Fortentwicklung der Kultur der Heimatvertriebenen und ihrer Heimatgebiete.
Dieser Verantwortung ist die rot-grüne Bundesregierung seit Jahren nicht gerecht geworden. Die von der rot-grünen Bundesregierung im September 2000 beschlossene Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa hat Rot-Grün in den vergangen vier Jahren lediglich dazu genutzt, den Gesetzesauftrag des § 96 BVFG zu unterlaufen. Die Kulturpolitik von Rot-Grün nach § 96 BVFG ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet,
-dass die Kultureinrichtungen der Vertriebenen und ihre Organisation aus der Förderung nach § 96 BVFG ausgeschlossen werden.
-dass das kulturelle Erbe der Heimatvertriebenen und ihrer Heimatgebiete zunehmend in die Museen verbannt wird.
-dass die Kultur der Heimatvertriebenen nicht mehr als lebendiger Teil der deutschen Kultur verstanden und fortentwickelt wird.
Dem gegenüber verstehen CDU und CSU den § 96 BVFG als ein hochrangiges Recht, was schon aus seiner Festschreibung im Einigungsvertrag deutlich wird. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich die sich aus dem Wesensgehalt des § 96 ergebenden Verpflichtungen Ernst zu nehmen und die Kulturarbeit nach § 96 BVFG neu zu konzipieren. Daher fordern wir die Bundesregierung auf:
-eine neue Konzeption zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG vorzulegen, die dem Wesen und Inhalt des Gesetzes entspricht,
-in die neue Konzeption zur Förderung der Kulturarbeit die kulturschaffenden Einrichtungen der Heimatvertriebenen einzubeziehen,
-die Förderstruktur und das Fördervolumen, wie es bis zum Inkrafttreten der Neukonzeption im Jahre 2000 bestanden hat, wieder herzustellen,
-im grenzüberschreitenden Austausch mit den Partnern in Europa das gemeinsame historische Erbe zu sichern und zukunftsgerichtet weiter zu entwickeln.
Mit der bisherigen Politik von Rot-Grün, die den § 96 BVFG in den letzten Jahren lediglich als Verhandlungsmasse für Haushaltsoperationen verstanden hat, muss Schluss sein. CDU und CSU fordern die Bundesregierung auf, zu einer Politik zurückzukehren, die dem hochrangigen Stellenwert dieses Gesetzes entspricht.
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