Schauerte: Zu kurz gesprungen - Rot-Grünes Wettbewerbsrecht ignoriert Mittelstandsbelange
Berlin (ots)
Zur Abschlussberatung der Novelle des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden Rabattgesetz und Zugabenverordnung abgeschafft. Seither warten Unternehmen und Verbraucher auf eine europataugliche Reform des Wettbewerbsrechts. Mehr als 2 Jahre und eine Bundestagswahl später hat die Bundesregierung nun endlich eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt. Die Reform geht in die richtige Richtung und enthält positive Ansätze. Wichtige Anliegen, die auch von Sachverständigen der Expertenanhörung des Bundestags nachdrücklich unterstrichen wurden, hat Rot-Grün aber wissentlich ignoriert:
- Der Gewinnabschöpfungsanspruch ist handwerklich so schlecht umgesetzt, dass zahlreiche neue Probleme vorprogrammiert sind. Dadurch schafft das Gesetz neue Rechtsunsicherheit und wird vor allem Gerichte und Anwälte beschäftigen.
- Die ideologische Haltung beim Telefonmarketing schafft Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen und gefährdet Arbeitsplätze.
- Rot-Grün misst mit zweierlei Maß: Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, wettbewerbswidriges Verhalten der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen unterbinden zu können, wurde vom Kabinett wieder gestrichen. Öffentliche Unternehmen erwirtschaften jährlich rund 200 Mrd. Euro, die Hälfte davon durch wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die immer stärker ausgeweitet wird. Die Bundesregierung verhindert, dass sich tausende von Mittelständlern vor Ort gegen unfairen Wettbewerb durch kommunale Unternehmen wehren können. Das ist ein ordnungspolitischer Sündenfall sonder gleichen.
- Durch die ersatzlose Streichung der Schlussverkaufsregelungen entsteht eine unnötige Rechtsunsicherheit gerade für den mittelständischen Einzelhandel. Die betroffenen Unternehmen des Handels vermissen zu Recht eine klare Aussage des Gesetzgebers, dass sie künftig bei koordinierten Verkaufsaktionen keine kartellrechtlichen Probleme fürchten müssen.
Deshalb lautet das Fazit leider wieder einmal: Gut gemeint, aber zu spät umgesetzt und schlecht gemacht.
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