Röttgen: Union lehnt täterfreundliches Strafrecht ab
Berlin (ots)
Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Bundesregierung will ein täterfreundliches Strafrecht schaffen und greift damit die Ernsthaftigkeit, die Autorität und die Akzeptanz des staatlichen Strafanspruchs an. Die geplante Reform des Sanktionensystems macht aus Straftaten im Bereich der mittleren Kriminalität Kavaliersdelikte und verharmlost damit Straftäter und ihre kriminellen Handlungen. Wenn die Bundesregierung darüber hinaus ihre Pläne zur Reform des Strafprozessrechts umsetzt und die Feststellung und Ahndung von Straftaten erschwert, wird die präventive Funktion des Strafrechts noch weiter ausgehöhlt. Angesichts steigender Kriminalitätszahlen ist dies ein negatives Signal für die Opfer von Straftaten und für den Rechtsstaat.
Das populäre Etikett Schwitzen statt Sitzen ist nur ein Etikettenschwindel. Bereits nach geltendem Recht kann die Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit als Sanktion verhängt werden. Kurze Freiheitsstrafen sind nur zulässig, wenn der Strafrichter sie für unerlässlich hält. Das gilt vor allem für hartnäckige Wiederholungstäter, die schon mehrfach zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden waren und dennoch ihre kriminelle Laufbahn fortsetzen. Diese notwendige und sinnvolle Sanktion soll nun bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten durch nur drei Stunden gemeinnützige Arbeit pro Tag ersetzt werden. Den Umrechnungsschlüssel hat auch der Deutsche Richterbund kritisiert, weil er der Bevölkerung und vor allem den Opfern von Straftaten nicht zu vermitteln ist.
Etikettenschwindel ist auch die Vorstellung, durch die Reform des Sanktionensystems den Strafvollzug und damit die Justizhaushalte zu entlasten. Tatsächlich aber wird sie die Länder belasten, die Plätze für gemeinnützige Arbeit schaffen, verwalten und finanzieren müssen. Deshalb lehnen 13 von 16 Bundesländern die Reform ab.
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