Strobl: Ausräumung von Lücken im Wahlrecht prüfen
Berlin (ots)
Zur Weigerung der Koalition, von der Bundesregierung gemeinsam eine Formulierungshilfe zur Ausräumung von Regelungslücken im Bundeswahlgesetz zu verlangen, erklärt der Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Innenausschuss und stellv. Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Thomas Strobl MdB:
Bereits 1988 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Gesetzgeber auf eine Lücke im Bundeswahlgesetz (BWG) hingewiesen, die bei der Wahl 2002 dann tatsächlich eingetreten ist: In zwei Berliner Wahlkreisen waren Erstimmenbewerber erfolgreich, deren Partei die 5 Prozent Hürde nicht überschritten hat. Um die Gleichheit des Erfolgswertes zu gewährleisten, hätten die Zweitstimmen der entsprechenden Wahlzettel nicht gezählt werden dürfen. Da der 2002 eingetretene Fall jedoch nicht explizit geregelt ist, wurden sie gezählt. Explizit geregelt (§ 6 BWG) sind bislang lediglich die ähnlich gelagerten, aber bis heute nicht eingetretenen Fälle, dass ein Einzelbewerber (ohne Parteibindung oder ohne Landesliste in dem Land seiner Kandidatur) erfolgreich ist. In diesem Fall werden die Zweitstimmen nicht gezählt.
In der gemeinsamen Sitzung des Wahlprüfungs- und Innenausschusses wurde die Abstimmung über den CDU/CSU-Antrag verweigert, gemeinsam eine Formulierungshilfe bei der Bundesregierung zu erbitten. Seltsam auch, dass die Parlamentarische Staatssekretärin Ute Vogt als Vertreterin der Bundesregierung völlig undiplomatisch durchscheinen ließ, dass sie keine Neigung habe, der Aufforderung des BVerfG jetzt endlich Folge leisten. So sollten Verfassungsorgane nicht miteinander umgehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun im Alleingang eine Formulierungshilfe erbeten und wird diese im federführenden Innenausschuss zu erwägen geben.
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