Meister: Alterseinkünftegesetz gegenwärtig nicht zustimmungsfähig
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratungen zum Alterseinkünftegesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Union kann dem Alterseinkünftegesetz gegenwärtig noch nicht zustimmen. Wesentliche Probleme des Gesetzentwurfs sind noch ungelöst. So bereitet insbesondere die Ausweitung der begünstigten Vorsorgeprodukte erhebliche Schwierigkeiten. Die Union fordert hier, dass die Kriterien der Nicht-Vererblichkeit und der Kapitalisierbarkeit sowie die Beschränkung auf Versicherungsprodukte modifiziert bzw. aufgegeben werden. Niemand entschließt sich zu einer Altersvorsorge, wenn er das angesparte Vermögen nicht vererben kann. Durch die Beschränkung auf Versicherungsprodukte werden die Möglichkeiten des Finanzmarktes nur unzureichend genutzt. Die Besteuerung von Lebensversicherungserträgen muss nach Auffassung der Union so erfolgen, dass dieses Produkt wettbewerbsfähig bleibt. Das heißt nicht, dass die Steuerprivilegien erhalten bleiben sollen. Angesichts der in der Bevölkerung nicht angenommenen Riester-Rente ist es jedoch erforderlich, dass auch die Lebensversicherung als wettbewerbsfähiges Produkt erhalten bleibt und nicht kaputt- besteuert wird. Die Union fordert neben wesentlichen Verbesserungen der Riester-Rente auch weiterhin die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und lehnt die durch den Gesetzentwurf vorgeschlagene Schwächung der Direktversicherungen ab. Schließlich hat die Bundesregierung ein wichtiges Element der Altersvorsorge völlig aufgegeben, nämlich die eigengenutzte Immobilie. Eine Stärkung dieses Elements ist aus Sicht der Union auch weiterhin von großer Bedeutung. Deswegen lehnt sie insbesondere weitere Einschnitte bei der Eigenheimzulage ab.
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