Heiderich: Kennzeichnung schafft in großen Bereichen Klarheit für Verbraucher bei Grüner Gentechnik
Berlin (ots)
Zum Anwendungsbeginn der europäischen Verordnung über die Rückverfolgung und Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln am 18. April 2004 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bio- und Gentechnologie, Helmut Heiderich MdB:
Endlich bewegt sich etwas! Die Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Produkte, die ab 18. April 2004 EU-weit anzuwenden sind, regeln endlich, was längst Alltag ist. CDU und CSU begrüßen diese Regelung grundsätzlich, sehen allerdings noch Verbesserungsbedarf.
Durch die Kennzeichnung ist es jetzt jedem Verbraucher freigestellt, ob er mit oder ohne Gentechnik einkauft. Es muss aber betont werden, dass eine Kennzeichnung nichts mit Sicherheitsmängeln zu tun hat. Im Gegenteil, alle gentechnisch veränderten Produkte werden nach einem aufwendigen Prüfverfahren nur dann zugelassen, wenn sie gesundheitlich absolut unbedenklich sind. Die Kennzeichnung dient somit ausschließlich der Information des Verbrauchers.
Die neuen Regelungen zeigen allerdings bei genauerem Hinsehen einige Widersprüche. Die Kennzeichnung basiert nämlich nicht auf der Nachweisbarkeit im Endprodukt, sondern orientiert sich am Produktionsweg. Dies bedeutet, dass Enzyme aus gentechnischer Produktion, wie z.B. Chymosin für die Käseherstellung, nicht gekennzeichnet werden müssen. Dagegen unterliegen Öle oder Zucker, die nachweislich kein gentechnisch verändertes Produkt sind oder gentechnisch veränderte Organismen enthalten, der Kennzeichnungspflicht.
Solche Regelungen bedeuten Verwirrung pur für den Verbraucher! Die Kennzeichnung sollte der Orientierung des Verbrauchers dienen und nicht neue Unsicherheiten auslösen.
Mit der Umsetzung der neuen Kennzeichnungsregeln wird die EU auch das langjährige Moratorium gegen die Grüne Gentechnik aufheben. Doch Rot-Grün in Deutschland blockiert weiter. Denn wenn schon Wahlfreiheit, dann muss diese für alle Bereiche gelten. Auch der Landwirt sollte frei zwischen konventionellem, ökologischem und Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen wählen können. Genau dies versucht die rot-grüne Bundesregierung jedoch bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes zu verhindern.
Es ist dringend notwendig, dem ersten Schritt, den Kennzeichnungsregelungen, weitere Schritte folgen zu lassen. Dazu gehören die Aufhebung des Moratoriums, ein großflächiger Erprobungsanbau und praktikable Regelungen zur Koexistenz. Nur so kann ein positives Signal für Deutschland im Jahr der Innovation gesetzt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell