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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Keine Sonderbelastung für den deutschen Flugverkehr

Berlin (ots)

Zu Überlegungen innerhalb der Koalitionsfraktionen
zur Belegung von Flugbenzin mit der Mineralölsteuer und mit
Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Deutschland befindet sich auch im steuerlichen Bereich im
internationalen Standortwettbewerb. Dies will Rot-Grün nicht
wahrhaben und verunsichert mit weiteren Steuererhöhungsdiskussionen
Unternehmen und Verbraucher.
Eine einseitige höhere Besteuerung des Flugverkehrs allein in
Deutschland würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber
anderen Staaten führen. Die Gewährung der Steuerbefreiung auf
Gegenseitigkeitsbasis ist Ausdruck einer internationalen Politik. Der
inländische Streckenanteil wäre kaum zu ermitteln. Die Union lehnt
einen nationalen Alleingang ab.
Flugkerosin ist international von der Mineralölsteuer befreit. Ein
nationaler Alleingang zur Erhebung von Mineralölsteuer auf
Flugkerosin alleine in Deutschland hätte schwerwiegende negative
Auswirkungen auf die vom internationalen Handel und Austausch lebende
deutsche Wirtschaft und die hier arbeitenden Menschen. Sie würde zu
Verlagerung von Verkehr und Arbeitsplätzen ins Ausland führen.
Möglich wäre allenfalls eine internationale Initiative zur
Belegung von Flugkerosin mit Mineralölsteuer. Dies kann aber
allenfalls langfristig erreicht werden.
Eine Verunsicherung von Verbrauchern und Wirtschaft ist
abzulehnen. Die Steuererhöhungen der letzten Jahre, die dem Standort
Deutschland erheblich geschadet haben, müssen der Vergangenheit
angehören, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in wenigen Tagen
anstehenden EU- Osterweiterung.
Die Erhebung von Mehrwertsteuer auf internationale Flüge in
Deutschland ist ebenfalls strikt abzulehnen. Ein entsprechender
Vorschlag war bereits bei den Beratungen zum so genannten
Steuervergünstigungsabbaugesetz im vergangenen Jahr zu Recht
gescheitert.
Die Aufhebung der Steuerbefreiung für die grenzüberschreitende
Beförderung von Personen im Luftverkehr ist unter keinem Aspekt
sinnvoll. Wachstum und Beschäftigung würden durch diese zusätzliche,
konsumdämpfende Kostenbelastung und die Abwanderung von Verkehr auf
Flughäfen in europäische Nachbarländer beeinträchtigt. Die
Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Deutschland
nähme für ausländische Investoren und Besucher durch den absehbaren
Wegfall von Flügen und Umsteigeverbindungen ab.
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union nähme die
Bundesregierung in Kauf, da sie erst nach einem Alleingang die
anderen Mitgliedstaaten davon zu überzeugen versucht, ebenfalls auf
die international übliche Steuerbefreiung zu verzichten – wobei die
Erfolgsaussichten gering sein dürften.
Schließlich ist nicht geklärt, wie der von Routenplanung,
Flugsicherung, Verkehrssituation und Wetter abhängige inländische
Streckenanteil konkret ermittelt werden sollte und wie bei im Ausland
verkauften Flugtickets mit einem reinen Überflugverkehr die
Umsatzsteuer für den deutschen Streckenanteil eingetrieben werden
sollte.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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