Meister/Heinen/Kaupa/ Fahrenschon: Experten unterstützen Position der Unionsparteien zu Alkopops
Berlin (ots)
Zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Einführung einer Alkopop- Sondersteuer erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, die zuständige Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB, die zuständige Drogenbeauftragte, Gerlinde Kaupa MdB und der zuständige Berichter- statter im Finanzausschuss, Georg Fahrenschon MdB:
Die Pläne der Bundesregierung, den Konsum alkoholhaltiger Mischgetränke bei Jugendlichen durch eine Sondersteuer von 87 Cent pro handelsüblicher Flasche einzudämmen, stoßen nicht nur bei den Unionsparteien auf massive Kritik. Ein Großteil der zur heutigen Anhörung geladenen Experten spricht sich gegen die neue Alkopopsteuer aus und unterstützt damit die Position der CDU/CSU- Bundestagsfraktion.
Die Bundesregierung plant in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ab dem 1. Juli eine Sondersteuer nur auf Mixgetränke auf Branntweinbasis, die heute schon der Branntweinsteuer unterliegen und generell nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Alkopops auf Wein- bzw. auf Bierbasis, die schon von 16-jährigen legal konsumiert werden dürfen, sollen nicht zusätzlich durch eine Sondersteuer belastet werden. Dabei weisen diese Mixgetränke einen ähnlich hohen Alkoholgehalt von fünf bis sechs Prozent auf und schmecken ähnlich süß. Die Experten fürchten vielmehr, dass es durch diese Unterscheidung zu einer Nachfrageverschiebung in Richtung der in Zukunft wesentlich billigeren Alkopops auf Wein- und Bierbasis kommt.
Die Position der CDU/CSU-Fraktion ist unverändert klar und eindeutig: Der Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Alkohol, insbesondere mit den Mode-Mix-Getränken, ist erschreckend und sehr beunruhigend. Anstelle einer Besteuerung dieser Getränke die im Übrigen einer Kapitulation unseres Rechtssystems gleichkäme und lediglich zu einer Verschiebung des Konsums hin zu den bereits ab 16 Jahren zugänglichen Bier- Weinmixgetränken führt ist die Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen unser vordringliches Ziel.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb - und dabei wird sie von den meisten Experten unterstützt -, eine konsequente Anwendung der geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und eine strengere Durchsetzung der bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften; die Aufnahme und Einführung einer deutlichen Warnhinweispflicht für die Auszeichnung aller alkoholhaltigen Mixgetränke, welche auf das eindeutige Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre hinweist. Eventuell könnte hier die Einführung eines knallroten Kronkorkens die Lösung bringen. Er ist für jeden deutlich erkennbar und fällt auf den ersten Blick ins Auge.
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