Neumann/Kauder: Schutz der Privatsphäre verbessert Interesse der Presse nicht ausreichend berücksichtigt
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung des Strafrechtsänderungsgesetzes zum § 201 a StGB erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, Bernd Neumann MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Siegfried Kauder MdB:
Der Deutsche Bundestag hat jetzt mit einem von allen Fraktionen getragenen Gesetz den Schutz der Privatsphäre verbessert. Es galt eine Lücke im strafrechtlichen Persönlichkeitsschutz zu schließen, weil die technische Fortentwicklung von Bildaufnahmegeräten ein Ausspähen des persönlichen Lebensbereichs verstärkt und auf unauffällige Weise ermöglicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen über den häuslichen Bereich hinaus vorsah. Unfallopfer oder Opfer von Straftaten, die im öffentlichen Raum um ihr Leben ringen, sollten nicht Objekt allgemeiner Neugier sein. Rot/Grün wollte allerdings den Schutzbereich im Wesentlichen auf die Wohnung beschränkt wissen.
Doch nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sondern auch die Freiheit der Presse in Recherche und Bildberichterstattung ist ein hohes, grundgesetzlich geschütztes Gut. Nach Auffassung der CDU/CSU- Fraktion sollte auch zukünftig sichergestellt werden, dass Bildjournalismus mit versteckter Kamera ausnahmsweise möglich und zulässig bleibt, um schwere Missstände und Straftaten aufzudecken. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion, nach dem Taten dann nicht rechtswidrig sind, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter öffentlicher Interessen begangen werden, wurde im Ausschuss für Kultur und Medien von Rot/Grün abgelehnt. Die Presse bewegt sich also künftig dort, wo sie in den geschützten Privatbereich hineinfotografiert, auf außerordentlich dünnem Eis.
Allerdings konnte die CDU/CSU-Fraktion durchsetzen, dass die Weitergabe intimer Fotos an Dritte ohne Genehmigung der abgebildeten Person jetzt strafbar ist. Insbesondere Frauen werden von dieser Strafvorschrift profitieren.
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