Meister/Wülfing: Entwurf des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes geht an der Sache vorbei
Berlin (ots)
Im Hinblick auf die in der kommenden Woche abschließende Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Schwarzarbeits- bekämpfungsgesetz ist nicht geeignet, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und damit verbundene Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben in nennenswertem Umfang zu reduzieren.
Schwarzarbeit hat in Deutschland inzwischen ein Volumen von rund 370 Mrd. Euro, das entspricht rund 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ursächlich für das hohe Volumen an Schwarzarbeit ist nicht zuletzt die hohe Belastung legaler Arbeit mit Steuern und Abgaben. Stärkere Kontrollen und Sanktionen können keinen Erfolg haben, solange die tatsächlichen Ursachen der Schwarzarbeit bestehen bleiben.
Deutschland braucht ein einfacheres und gerechteres Steuerrecht mit niedrigen Sätzen, einen flexibleren Arbeitsmarkt, und eine nachhaltige Senkung der Lohnnebenkosten auf unter 40 %. Hier versagt die rot-grüne Politik auf ganzer Linie.
Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wirft im Hinblick auf Sinnhaftigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnis-mäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen zahlreiche Fragen auf. Hierzu gehören der geplante Einstieg in den Aufbau einer Bundesstrafverfolgungsbehörde, die unüberschaubare Vermischung von Kompetenzen auf Bundes- und Landesebene, die Rechnungsausstellungs- und aufbewahrungspflicht bei Arbeiten auf privaten Grundstücken oder die geplanten Maßnahmen im gewerblichen Bereich. Vorbeugende Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit sind nicht ersichtlich.
Die Union hat deshalb in der Sitzung des Finanzausschusses am 28. April elf Änderungsanträge in den Ausschuss eingebracht, in denen die Union fordert, dass
die geltende Rechtslage beibehalten wird, nach der als Schwarzarbeit gewertet wird, wenn Dienst- oder Werkleistungen ohne Anzeige eines Gewerbes gemäß Gewerbeordnung, oder ohne Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen werden, wenn er/sie hierzu nach §1 Handwerksordnung verpflichtet wäre;
Ausländer ferner verpflichtet werden können, bei Kontrollen durch die Zollverwaltung ggf. ihre Arbeitserlaubnis bzw. berechtigung vorlegen zu müssen;
personenbezogene Daten nur dann an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen, sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Daten für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind;
die Behörden der Zollverwaltung die jeweils zuständigen Stellen auch unterrichten, wenn sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben Anhaltspunkte für Verstöße auch gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz ergeben;
in besonders schweren Fällen des Erschleichens von Sozialleistungen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre vorzusehen ist;
die Daten aus der Zentralen Datenbank für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürfen;
Auskunft aus der Zentralen Datenbank auch den Strafverfolgungsbehörden der Länder und des Bundes zur Verfolgung und Verhütung von Straftaten erteilt wird;
ein Ausschluss von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen in keinem Fall ohne Verurteilung oder Geldbuße erfolgen soll;
verschärfte Strafen (Freiheitsstrafe sechs Monate bis zehn Jahre) in besonders schweren Fällen;
der Sozialversicherungsausweis nach Auffassung der Union solange erhalten bleiben muss, bis eine fälschungssichere Alternative gefunden worden ist und
auf die vorgesehene zweijährige Aufbewahrungspflicht bei Privatpersonen verzichtet wird, da sie einen immensen Bürokratieaufwand bedeutete. Aus Sicht der Union ist es ausreichend, wenn der Unternehmer zur Aufbewahrung von Rechnungen verpflichtet ist.
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