Röttgen/Reiche: Gesetz über Ausbildungsplatzabgabe verletzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Berlin (ots)
Zum Entwurf des Berufsausbildungssicherungsgesetzes - Ausbildungsplatzabgabe erklären der rechtspolitische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB, und die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Berufsausbildungssicherungsgesetz gehen über die befürchtete Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes hinaus. Die Koalition missachtet in ihrem Entwurf auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, weil sie den Behörden (§ 22 Abs 4) die Befugnis geben will, Betriebsräume der Arbeitgeber zu durchsuchen und Geschäftsunterlagen einzusehen. Damit sollen behördliche Untersuchungen ermöglicht werden, die nach dem Grundgesetz nur durch einen Richter angeordnet werden können.
Auch die Unverletzlichkeit von Geschäftsräumen fällt unter den Schutz unserer Verfassung; Durchsuchungen ohne vorherigen gerichtlichen Beschluss sind nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie etwa zur Bekämpfung von Seuchengefahren erlaubt. Diese strengen Maßstäbe sind ersichtlich bei diesem Gesetz nicht erfüllt.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohn- und Geschäftsräume steht ebenso wenig zur freien Disposition des Gesetzgebers wie das Recht jedes Bürgers, nur dann die Einsicht in wichtige und vertrauliche Geschäftsunterlagen zu gewähren, wenn es gerechtfertigt ist. Selbst wenn Auskunftspflichten bestehen, können die nach unserer Rechtsordnung nicht durch den Einmarsch der Behörden durchgesetzt werden. Dazu bedarf es eines gerichtlichen Verfahrens, in dem ein Richter darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang Auskünfte erteilt werden müssen.
Rot-Grün schießt mit Kanonen auf Spatzen und will ein ordnungs- und wirtschaftspolitisch ohnehin fragwürdiges Gesetz unter Missachtung der Verfassung durchsetzen.
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