Koschyk: Zuwachsraten bei Gewalttaten unerträglich
Berlin (ots)
Zu der heute von Bundesinnenminister Schily vorgestellten polizeilichen Kriminalitätsstatistik erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik sind im Jahr 2003 weiter um 65.000 Fälle gestiegen. Die Gesamttaten beinhalten 6.572.000 Fälle, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von mehr als 1 % bedeutet.
Besorgniserregend ist die besonders hohe Steigerungsrate im Bereich der Gewaltkriminalität. Bereits seit 1994 ist die erfasste Gewaltkriminalität immer wieder gestiegen. 2003 ist sie weiter gestiegen und zwar um dramatische 3,4 %.
Zwei Drittel aller erfassten Gewaltkriminalitätsfälle, nämlich 65 %, entfallen auf schwere und gefährliche Körperverletzungen. Diese Delikte sind sogar um 4,5 % gestiegen.
In Großstädten gibt es hier zum Teil zweistellige Zuwachsraten. In Frankfurt/Main, der Stadt mit dem höchsten Ausländeranteil stieg die Kriminalität um 12 %, Frankfurt hat damit die höchste Kriminalitätsbelastung pro 100 000 Einwohner in Deutschland.
Mangelnde Integration und Prävention zeigen ihre negativen Auswirkungen. Beklagenswert ist insoweit auch der hohe Anteil an nichtdeutschen tatverdächtigen Jugendlichen insbesondere bei Raubdelikten (30,7 %) und bei illegalem Handel und Schmuggel von Rauschgift (20 %). Das zeigt, dass hier weder präventive noch repressive Maßnahmen Erfolg hatten.
Bemerkenswert ist auch der prozentual besonders hohe Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Delikten mit professionellem Hintergrund wie z.B. Fälschung von Zahlungskarten 67,9 %, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern 65,2 %, Glücksspiel 61,6 %, gewerbsmäßige Bandenhehlerei 61,2 %, Taschendiebstahl 56,2 %, illegaler Handel und Schmuggel mit und von Kokain 53 %, Geldwäsche 47,9 %, sowie Geld- und Wertzeichenfälschung 46 %.
All das zeigt, dass die Herausforderungen bei der Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland mit der Beschwichtigungsmentalität und dem falschen Strafrechtsverständnis von Rotgrün nicht wirksam bewältigt werden können.
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