Eichhorn/Noll: Bürokratiedschungel entflechten Regelungen des Heimgesetzes müssen auf den Prüfstand
Berlin (ots)
Anlässlich der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Hilden erklären die seniorenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Michaela Noll MdB:
Der Anteil älterer Menschen ab 60 Jahren liegt gegenwärtig in Deutschland bei 25% und wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Die Klausurtagung hat gezeigt, dass Deutschland in keiner Weise auf die Herausforderungen, die eine zunehmend ältere Gesellschaft mit sich bringt, vorbereitet ist.
Wir müssen die Potenziale älterer Arbeitnehmer nutzen. Dazu ist erforderlich, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und das ehrenamtliche Engagement von Senioren zu fördern. Andererseits muss aber auch ein Altwerden in Würde ermöglicht werden. Dringender Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Altenpflege. Die dritte Novellierung des Heimgesetzes, die im Wesentlichen für mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Hinblick auf die Rechte und Pflichten von Heimbewohnern und Trägern sorgen sollte, hat ihr Ziel deutlich verfehlt. Die Hälfte der Arbeitszeit wird für verwalterische Tätigkeiten aufgewendet. Dies läuft den Interessen der Heimbewohner entgegen, für deren Pflege und Versorgung immer weniger Zeit zur Verfügung steht und treibt die Kosten immens in die Höhe.
Über 40 Institutionen kontrollieren heute die Heime, die nicht koordiniert sind und somit im Betriebsalltag zu erheblichen Behinderungen führen.
Damit mehr Zeit für die Heimbewohner verbleibt, und diese nicht im Bürokratiedschungel verloren geht, müssen die Kontrollen in Altenheimen stärker koordiniert werden. Darüber hinaus muss das Fachpersonal von unnötigen Dokumentationspflichten entlastet werden. Eine Entbürokratisierung der Altenpflege ist durch eine Novellierung des Heimgesetzes unbedingt erforderlich.
Um die ambulante Pflege stärker fördern zu können, muss die häusliche Pflege besser unterstützt werden sowie eine Pflegezeit in der Rente für pflegende Angehörige eingeführt werden.
Neben dem dringenden Handlungsbedarf in der Pflege muss mehr getan werden für die Begleitung sterbenskranker Menschen am Ende des Lebens. Dazu gehört eine bessere Aus- und Weiterbildung der Ärzte und des Pflegepersonals in der Schmerztherapie, eine bessere Vernetzung der bestehenden Dienste sowie ausreichend finanzielle Mittel für eine professionelle und ehrenamtliche Begleitung schwerkranker Menschen. Auch in Zeiten knapper Kassen im Gesundheitswesen darf an dem Prinzip Menschenwürdiges Leben bis zuletzt nicht gerüttelt werden.
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