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Eichhorn/Noll: Bürokratiedschungel entflechten – Regelungen des Heimgesetzes müssen auf den Prüfstand

Berlin (ots)

Anlässlich der Klausurtagung der Arbeitsgruppe
Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Hilden erklären die
seniorenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Michaela Noll
MdB:
Der Anteil älterer Menschen ab 60 Jahren liegt gegenwärtig in
Deutschland bei 25% und wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Die Klausurtagung hat gezeigt, dass Deutschland in keiner Weise auf
die Herausforderungen, die eine zunehmend ältere Gesellschaft mit
sich bringt, vorbereitet ist.
Wir müssen die Potenziale älterer Arbeitnehmer nutzen. Dazu ist
erforderlich, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und das
ehrenamtliche Engagement von Senioren zu fördern. Andererseits muss
aber auch ein „Altwerden in Würde“ ermöglicht werden. Dringender
Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Altenpflege. Die
dritte Novellierung des Heimgesetzes, die im Wesentlichen für mehr
Rechtssicherheit und Transparenz im Hinblick auf die Rechte und
Pflichten von Heimbewohnern und Trägern sorgen sollte, hat ihr Ziel
deutlich verfehlt. Die Hälfte der Arbeitszeit wird für verwalterische
Tätigkeiten aufgewendet. Dies läuft den Interessen der Heimbewohner
entgegen, für deren Pflege und Versorgung immer weniger Zeit zur
Verfügung steht und treibt die Kosten immens in die Höhe.
Über 40 Institutionen kontrollieren heute die Heime, die nicht
koordiniert sind und somit im Betriebsalltag zu erheblichen
Behinderungen führen.
Damit mehr Zeit für die Heimbewohner verbleibt, und diese nicht im
Bürokratiedschungel verloren geht, müssen die Kontrollen in
Altenheimen stärker koordiniert werden. Darüber hinaus muss das
Fachpersonal von unnötigen Dokumentationspflichten entlastet werden.
Eine Entbürokratisierung der Altenpflege ist durch eine Novellierung
des Heimgesetzes unbedingt erforderlich.
Um die ambulante Pflege stärker fördern zu können, muss die
häusliche Pflege besser unterstützt werden sowie eine Pflegezeit in
der Rente für pflegende Angehörige eingeführt werden.
Neben dem dringenden Handlungsbedarf in der Pflege muss mehr getan
werden für die Begleitung sterbenskranker Menschen am Ende des
Lebens. Dazu gehört eine bessere Aus- und Weiterbildung der Ärzte und
des Pflegepersonals in der Schmerztherapie, eine bessere Vernetzung
der bestehenden Dienste sowie ausreichend finanzielle Mittel für eine
professionelle und ehrenamtliche Begleitung schwerkranker Menschen.
Auch in Zeiten „knapper Kassen“ im Gesundheitswesen darf an dem
Prinzip „Menschenwürdiges Leben bis zuletzt“ nicht gerüttelt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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